Rechtliche Maßnahmen bei Social Media web app?

1 Antwort

Wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht hat, ist es keine gewerbliche Tätigkeit und muss dementsprechend kein Gewerbe anmelden . Der Betreiber der Webseite trägt eine Mitverantwortung , wenn er hätte erkennen müssen, dass dort zu strafbaren Handlungen aufgerufen wird .


oliver466 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 10:08

Achso, also wenn man sowas sehen würde das sich in diesen Fall, eine Menge gesammelt hat die als Beispiel Su*zid begehen wollen, muss man aktiv dagegen was machen, damit man keine Mitverantwortlich hat, falls dann wirklich etwas passiert..

Habe ich das richtig verstanden?

KleverNRW  19.10.2024, 12:43
@oliver466

Die Rechtslage ist komplex . Aber grundsätzlich muss man aufpassen, dass man keine Strafanzeige bekommt, wenn rechtsverletzende Aussagen dem Seitenbetreiber zugeordnet werden können. Zuerst haftet immer die Person, die die Aussagen macht. Der Seitenbetreiber hat dann noch ein Sekundärhaftung. Aber wenn die Personen anonym ihre Aussagen tätigen , hat er schon das Problem, dass er regelmäßig nur schwierig die betreffende Person zur Verantwortung ziehen kann.