Rechtliche Maßnahmen bei Social Media web app?
Hallo 👋
Ich habe mir heute die Frage gestellt ob man eigentlich verpflichtet ist als einzige Person, ein Gewerbe zu registrieren wenn man z.B eine social media website für eine spezielle Zielgruppe online stellen will. Bei dieser möchte man keinen einzigen Cent verdienen und das auch nicht durch werbung oder Spenden. Also wirklich alles kostenlos. Und was ist eigentlich wenn z.B mehrere Leute in einer Gruppe zusammenkommen und dann dort bei meiner Social media web app diskutieren wo sie zusammen als extremes Beispiel Su*zid begehen und das dann auch tun..?
Bekomme ich dann die Schuld? Habe ich dann was zu tun?
Wäre echt interessiert an den Antworten. Danke!
1 Antwort
Wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht hat, ist es keine gewerbliche Tätigkeit und muss dementsprechend kein Gewerbe anmelden . Der Betreiber der Webseite trägt eine Mitverantwortung , wenn er hätte erkennen müssen, dass dort zu strafbaren Handlungen aufgerufen wird .
Die Rechtslage ist komplex . Aber grundsätzlich muss man aufpassen, dass man keine Strafanzeige bekommt, wenn rechtsverletzende Aussagen dem Seitenbetreiber zugeordnet werden können. Zuerst haftet immer die Person, die die Aussagen macht. Der Seitenbetreiber hat dann noch ein Sekundärhaftung. Aber wenn die Personen anonym ihre Aussagen tätigen , hat er schon das Problem, dass er regelmäßig nur schwierig die betreffende Person zur Verantwortung ziehen kann.
Achso, also wenn man sowas sehen würde das sich in diesen Fall, eine Menge gesammelt hat die als Beispiel Su*zid begehen wollen, muss man aktiv dagegen was machen, damit man keine Mitverantwortlich hat, falls dann wirklich etwas passiert..
Habe ich das richtig verstanden?