Rechtliche Frage - Stall Einsteller hat gekündigt, geht aber nicht?

5 Antworten

Wenn kein Vertrag besteht, gibt es das mündliche Vertragsrecht, hier ist die Frage, was war Absprache und was EXPLIZIT NICHT! Hier ist ein feiner Unterschied zu machen, nur weil man etwas nicht sagt, heißt es nicht, dass es nicht per conclusio Gültigkeit haben kann.

Wenn der Stallbetreiber die Person los werden möchte, hat er sie SCHRIFTLICH mit einer Fristsetzung zum Auszug anzuhalten, zB "Frau XY mit Pferd ABC hat den Hof mit der Adresse DFG zum XX.XX.XXXX zu verlassen. Die Frist zur Räumung des Stallplatzes beginnt mit Zustellung des Briefes..."
Brief am besten per Einschreiben oder in Anwesenheit mehrerer (!), unabhängiger (!) Zeugen! Ehefrau des SB oder Ehemann, eigene Kinder, etc. würde ich nicht als unabhängige Zeugen ansehen!

Wenn die schriftliche Aufforderung zur Räumung ohne Erfolg bleibt, gibt es leider nur den Weg, zivilrechtlich einzuklagen, was an Geldern offen ist, bzw. die Räumung zu verlangen.

Das Tier muss in der Zeit, in der es allerdings am Hof steht, entsprechend des TierschG versorgt werden, also Zugang zu Wasser, Heu und Auslauf haben, sowie Artgenossen in Sicht- und Hörweite.

Die entstandenen Kosten können in einem Nachverfahren eingeklagt werden, mal sehen ob ein paar Cent am Ende beglichen werden, oder nicht... Viel kommt da nämlich nicht bei rum.


lynnmary1987 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 10:14

Es geht uns gar nicht ums Geld sondern vorrangig darum, dass sie möglichst bald weg ist - vorzugsweise mit Pferd, notfalls eben auch ohne.

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LifeInPictur3s  11.07.2024, 10:19
@lynnmary1987

"Ohne" geht aber nicht so leicht, außer sie unterschreibt euch einen Schenkungsvertrag.
Ansonsten ist das weiterhin IHR Eigentum, für das der Stall halt Sorge tragen muss. Einfach vor die Tür setzen geht nicht.

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Ich würde ihr wohl schriftlich darlegen das in 2 wochen der platz nicht mehr zur verfügung stehen wird und am tag x das pferd um x uhr im wagen vor der tür zur abholung bereit stehen wird.

Ende der geschichte. Der rest wäre nicht mein problem.

dass man das Pferd auf ihre Kosten anderenorts wo unterbringen darf.

ich denke das du das tatsächlich machen darfst. Im normalen fall bei gegenständen. (Tiere sind im recht vergleichbar mit gegenständen aber mit besonderen rehcten) darfst du auch diese einlagern und die lagerkosten der entsprechendne person berechnen.

Ansonsten: Frag schlichtweg nen anwalt was deine rechte hier sind das Pferd und auch die Person loszuwerden.


pony  01.07.2024, 11:59

die gegenstände, die zum pferd gehören (sattel, sattelschrank etc.) darf man durchaus einlagern.

das pferd muss aber bleiben und muss auch weiter grundversorgt werden.

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FouLou  01.07.2024, 12:01
@pony
das pferd muss aber bleiben und muss auch weiter grundversorgt werden.

Wer sagt das?. Also aus interesse.

Das man es nicht einfach im wald ausetzen kann ist durchaus klar. Aber es gibt ja sicherlich auffangstellen für herrenlose tiere. Was macht man denn z.b. mit einem entlaufenen Fremden pferd das man findet? Und man selbst keine platz hat?

Ausserdem setzen aus meiner sicht die es nicht auf die strasse. Sondern die besitzerin setzt es aus in dem sie es nicht abholt.

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pony  01.07.2024, 14:00
@FouLou

das pferd ist aber kein herrenloses tier.

ein entlaufenes fremdes pferd, das man findet, nimmt man zunächst in obhut. entweder kümmert man sich selbst, dass das tier seinen besitzer wiederfindet oder man schaltet die behörden ein.

mir sind schon entlaufene pferde begegnet. nachts. die habe ich beim nächsten bauernhof abgegeben. man kennt sich...

das pferd der einstellerin ist aber weder herrenlos, noch stellt es eine allgemeingefahr nach, solange es sich im stall befindet.

es gibt registrierte notpflegestellen für pferde, die z.b. aus betrieben herausgeholt werden oder die pferdemessis weggenommen werden. die adressen. solange das pferd einen stallplatz hat, liegt aber eine notlage nicht vor.

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Nein, ist nur Zivilrecht.

Sie haftet für alle Kosten, die allen anderen dadurch entstehen.

Natürlich haftet sie für die Unterbringung des Pferdes woanders.

Aber das ist auch kein Wohnraum, ich denke, man räumt das einfach als Vermieter.

Ihr Pferd und ihre Sachen raus und sie soll zusehen, wie sie klarkommt.


pony  01.07.2024, 11:57

es ist verboten, ein pferd einfach auszustallen, bzw. auszusetzen.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:54

Naja, schon... aber man kann ja auch ein Pferd nicht einfach so aussetzten oder vor die Tür stellen.

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BekommtjedeFrau  01.07.2024, 09:56
@lynnmary1987

Ja, der neue Mieter soll sein Pferd irgendwo unterstellen, sie haftet für alles.

Also erst haftest du mal dem neuen Mieter!!!!!! Du kannst dann sie wiederum in Haftung bringen.

Nicht durchreichen!

Dem neuen Mieter haftest DU voll für seine Kosten, dann kannst du dir das bei ihr zurückholen.

Die haftet dem nicht, du haftest erst mal.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:57
@BekommtjedeFrau

Achso. Du meinst die Kosten die der NEUEN entstehen weil die ALTE nicht geht und die Neue deshalb noch wo anders was zu bezahlten hätte.

Und nicht die Kosten die entstehen, wenn wir die Alte auf eigene Faust umquartieren.

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BekommtjedeFrau  01.07.2024, 09:59
@lynnmary1987

Ja. Du kannst das nicht selbst machen, glaube ich.

Das ist zwar keine Wohnung und da gibt es keine Schutzrechte, aber ich glaube, man darf nicht selbst räumen.

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das pferd muss weiter grundversorgt werden und darf auch nicht einfach auf die strasse gesetzt werden.

gibt es die möglichkeit zum weidegang kann das pferd 24/7 auf die weide gestellt und dort grundversorgt werden. wasser und etwas heu als zufutter sind dafür ausreichend. ein anspruch auf nutzung weiterer infrastruktur besteht nicht mehr.

die nutzerin also auffordern, ihr eigentum umgehend zu entfernen. andernfalls können die sachen auf ihre kosten entfernt und eingelagert werden.

wenn die einstellerin nicht mehr zahlt, kann man den zugang zum pferd verweigern, bis gezahlt worden ist. tierarzt und hufbearbeiter muss zugang zum pferd gewährleistet sein.

schäden, die dem neueinsteller eventuell durch nutzungsausfall des stalles entstehen müssen von der eigentümerin des nicht ausgezogenen pferdes eingefordert werden.

die grundversorgung und das verbot, das pferd auszustallen, ergeben sich aus dem tierschutzgesetz und irgendeinem gesetz für gewerbliche pferdehaltung.

dazu wird aber sicher ein anderer nutzer noch was schreiben.^^

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der erste weg muss sein, das persönliche gespräch zu suchen. termin vereinbaren und dann schriftlich festhalten, wie es weitergehen soll.

es besteht immerhin die gefahr, dass die eigentümerin sozusagen bei nacht und nebel verschwindet und das pferd einfach zurücklässt. wäre nicht die erste.

gab es vorher schon probleme? was ist der grund, dass die eigentümerin mit dem pferd umziehen wollte?


lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 12:01
es besteht immerhin die gefahr, dass die eigentümerin sozusagen bei nacht und nebel verschwindet und das pferd einfach zurücklässt. wäre nicht die erste.

Solange sie nur mitnimmt, was ihr gehört, wäre es uns so sogar am liebsten. Selbst wenn das Pferd da bliebe.

gab es vorher schon probleme? was ist der grund, dass die eigentümerin mit dem pferd umziehen wollte?

Sie kann sich den Stall (und eigentlich das ganze Pferd) nicht mehr leisten nachdem sich ihr Partner von ihr getrennt hat und ihr das Taschengeld gestrichen hat.

gibt es die möglichkeit zum weidegang kann das pferd 24/7 auf die weide gestellt und dort grundversorgt werden. wasser und etwas heu als zufutter sind dafür ausreichend. ein anspruch auf nutzung weiterer infrastruktur besteht nicht mehr.

Interessanter Ansatz! Wir könnten das Pferd auf eine andere Koppel stellen. Dort gib es einen Unterstand und Wassertrog lässt sich beschaffen. Allerdings ist es auch noch ein Kleber. Wäre blöd, wenn er randaliert um wieder zu seiner Herde zu kommen. Mir tut das Pferd leid, es ist eigentlich ein guter Kerl und kann am allerwenigsten für seine Besitzerin.

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pony  01.07.2024, 12:08
@lynnmary1987

vielleicht gibts ein altes pony, was man dazustellen kann.

die versorgungskosten können, wenn sie nicht mehr zahlt, nach ankündigung gegen den wert des pferdes aufgerechnet werden. irgendwann gehört das pferd dann also dem einstaller. hufgrundbearbeitung und tierärztliche grundversorgung gehören zur grundversorgung. sollte also eine kolik einen klinikaufenthalt erforderlich machen, ist das pferd wahrscheinlich schnell "abbezahlt". denn die einwilligung zur euthanasie darf nur der eigentümer geben.

wichtig ist, dass der pass beim pferd sein muss. ich würde also den pass gut unter verschluss halten. der stallbesitzer muss die pässe der pferde vor ort vorhalten - das kann von den behörden überprüft werden. der pass ist vorzuhalten, wenn das pferd umgestallt wird oder ein turnier etc. besucht - auch bei wanderritten müssen laut gesetz die pässe der pferde mitgeführt werden.

ist schon blöd, dass die eigentümerin da nicht auf einen zukommt und man sich hinsetzt und versucht, gemeinsam eine lösung zu finden. solange ein pferd im guten zustand ist, findet sich ja möglicherweise noch ein käufer.

oder sie muss schnell einen neuen sugardaddy finden.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 12:17
@pony

Ich bin da auch nur Einstellerin. Aber mit der Stallbesitzerin mittlerweile gut befreundet. Wo der Pferdepass gerade ist, weiß ich leider nicht. Aber ich fürchte, er ist bei der Besitzerin da sie ja eigentlich schon ausgezogen war.

Wo kann man denn den "Wert" des Pferdes feststellen lassen? Gibts da einen Gutachter den man kommen lassen kann? Es wäre eigentlich mal ein ziemlich gutes Sportpferd gewesen mit richtig guter Ausbildung und ist auch noch nicht besonders alt - nur leider in fürchterlichem Gesundheitszustand durch die ... "Pflege" der Besitzerin und mangelnde Bewegung über Jahre. Also ein Käufer findet sich dafür sicher nicht so einfach. Das Pferd braucht mindestens ein Jahr intensive Arbeit bevor man da überhaupt wieder dran denken kann sich da mal drauf zu setzen.

st schon blöd, dass die eigentümerin da nicht auf einen zukommt und man sich hinsetzt und versucht, gemeinsam eine lösung zu finden. 

Es wurde von unserer Seite alles versucht. Sie hat sogar einen sehr geringen Einstellpreis angeboten bekommen dafür dass sie 3 mal in der Woche das Ausmisten und Füttern hätte übernehmen sollen. Nachdem sie arbeitslos ist, wäre es ja zeittechnisch leicht zu machen gewesen.

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pony  01.07.2024, 14:03
@lynnmary1987

meines wissens darf sie das als arbeitslose nicht, da sie damit eine geldwerte leistung erbringt. die würde ihr vom arbeitsamt abgezogen werden.

da der pass beim pferd sein muss, kann man für den pass in der tat einen gerichtsvollzieher hinschicken, falls sie der aufforderung, den pass im stall abzugeben, nicht nachkommt.

ach so - ohne pass darf das pferd vom gelände nicht runter.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 14:07
@pony

Sie ist Langzeitarbeitslose und darf dazu verdienen. Ich glaub, es sind irgendwas um die 160€ im Monat ohne dass ihr Leistungen gekürzt würden.

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pony  01.07.2024, 14:08
@lynnmary1987

hm...

dann hat sie das pferd nicht angegeben bei der vermögensfeststellung.

geht mal zum amt und fragt nach.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 14:10
@pony

Ich denke nicht, dass das Pferd ein "Vermögen" darstellt. Eher umgekehrt, ein Geldgrab bei dem Zustand. Sie hat ja (noch) keine Schulden und wird auch nicht gepfändet oder so was.

Und da ich auch kein Kreditor oder auch kein potentieller Arbeitgeber von ihr bin, wird mir das Amt genau gar nichts sagen.

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pony  01.07.2024, 14:13
@lynnmary1987

natürlich ist das pferd vermögen.

um bürgergeld zu beziehen, muss sie es als vermögen angeben, genauso wie ein auto.

sowohl ein pferd als auch ein nicht angemessenes auto müssen verwertet werden, bevor anspruch auf bürgergeld besteht.

ich würde da wirklich nachfragen gehen. beim amt halt.

ob sie schulden hat oder nicht, könnt ihr gar nicht wissen. zumindest schuldet sie ja schon stallmiete für juni und dann natürlich auch für juli - denn das sollte ja wohl im voraus zu entrichten sein.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 14:15
@pony

Österreich. Sie bekommt Arbeitslosengeld.

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pony  01.07.2024, 14:16
@lynnmary1987

könnte man dazuschreiben.

die rechtliche lage ist in at zum teil anders.

aber ich würde trotzdem mal nachfragen wegen vermögensangabe. gerade bei langzeitarbeitslos.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 14:32
@pony

Das kann ich auch höchstens anzeigen und nicht nachfragen. Ich bekomm ja keine Auskunft.

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Hallo da ist ja wohl der neue Stall verantwortlich wo Du einziehen wolltest, der ist wohl regresspflichtig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

lynnmary1987 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 08:02

Ich zieh überhaupt nirgends wo hin. Bitte genauer lesen.

Und ich denke nicht, dass der neue Stall wo sie einziehen wollte irgendwas dafür kann. Es sieht so aus, als hätte man ihr doch überhaupt erst keine feste Zusage gegen und sie ist auf gut Glück einfach hin gehfahren.

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Venus345  02.07.2024, 16:52
@lynnmary1987

auf gut Glück wo hinfahren, das ist dann ein Anfängerfehler, man fragt immer vorher, dann ist sie selber schuld.

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 07:51
@Venus345

Das die Dame selbst verkackt hat, ist mir schon klar.

Das war auch gar nicht die Frage.

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Venus345  03.07.2024, 08:01
@lynnmary1987

da können wir auch nicht mehr helfen, dann bleibt nur sämtliche Reitställe abklappern ob wo was frei ist

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lynnmary1987 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 08:09
@Venus345

Du stehst immer noch am Schlauch.

Ich bin nicht die mit dem Pferd die keine Platz findet. ich will diese Person los werden! Aber ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, ihr wo anders einen Platz zu besorgen.

Die Frage war, wie es rechtlich ausschaut und wie ich (bzw die Stallbetreiberin) sie möglichst rasch entfernen können.

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Venus345  03.07.2024, 08:11
@lynnmary1987

hab ich kapiert,

rechtlich hat sie keine Chance sie hat gekündigt ohne vorher ein Stall zu suchen, ist auf gut Glück zu dem andern Stall gefahren,

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