Rechte im Privat kauf?
Ich habe eine gaming tastertur über eBay verkauft. Ich habe auch angegeben dass eine rückgabe nicht möglich sei zu dem war es auch ein privat verkauf. Doch als ich das paket losschickte schrieb er mir, dass er es nicht mehr haben möchte. Ich sagte ihm ich habe es bereits losgeschickt und nehm auch keine rückgaben an. Jetzt droht er mir mit rechtlichen Konsequenzen und nun möchte ich gerne wissen wer steht im Recht?
2 Antworten
Bei eBay? Oh Mann.
Also grundsätzlich gibt es beim Verkauf privat an privat kein Rückgaberecht.
Und es gibt den Grundsatz "Verträge sind einzuhalten"
Aber wenn Du auf eBay verkauft hast, gibt es den eBay Käuferschutz.
Der Käufer ist da klar im Vorteil. Er kann einfach gegenüber eBay sagen.. boah, der Verkäufer hat mir eine Tastatur geschickt die anders aussieht als die angebotene.
eBay wird die Behauptung nicht prüfen (der Käufer könnte also einfach irgendwas behaupten) und dem Käufer sein Geld zurück überweisen. Und jetzt rate mal, wo Dein Problem liegt.
Korrekt, der Käufer hat Deine Tastatur und Dein Geld.
Denn jetzt darfst Du auf Deine Kosten dem Käufer einen Retourenaufkleber zusenden, mit dem er (hoffentlich) die gekaufte Ware wieder an Dich zurück schickt.
korrekt
der Verkäufer kann jedoch mit Hilfe eines Anwaltes auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. (Ob das Kosten-Ärger-Aufwand-Nutzen-Verhältnis hier passt, muss dieser selbst entscheiden.)
Du must es nicht zurücknehmen. Der Käufer hat den Kaufvertrag mit dir abgeschlossen und hat diesen einzuhalten.