Recht auf Rücktritt vom Kauf und Rücksendung bestellter Waren ( online )?

2 Antworten

Das Widerrufsrecht soll Dich in die Lage versetzen, online gekaufte Ware genauso zu prüfen wie Ware, die Du im Laden kaufst.

Welches Handy kannst Du im Laden kaufen, danach 14 Tage ausprobieren, einrichten, vielleicht noch Apps installieren etc. und dann wieder zurückgeben?

Du kannst es auspacken, anschauen, sicher auch anmachen ob es geht, spätestens bei der Erstinstallation begibst Du dich auf dünnes Eis. Viele Händler sind kulant, wenn Du das Handy vor einer Retoure wieder auf Werkseinstellungen zurück setzt, es sollte aber möglichst keine Hinweise auf eine Benutzung aufweisen, denn sonst könnte der Händler einen Wertersatz fordern.

Ausschlüsse gibt es bei Hygiene-Artikeln, Sonderanfertigungen oder Waren, bei denen dem Unternehmen ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Ein Smartphone gehört nicht dazu.


Kob18 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 20:06

Okay Danke, wer von euch hat denn nun Recht ? ^^

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LuciusArtorius  08.05.2023, 20:12
@Kob18

Wieso, der Inhalt unserer beiden Antworten ist doch der Gleiche.

Du darfst es natürlich testen .... aber jetzt nicht 14 Tage täglich in Benutzung haben, Änderungen am Handy vornehmen und dann sagen: "Och nee, gefällt mir doch nicht."

In dem Fall wirst du dann nicht den vollen Preis erstattet bekommen.

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Kob18 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 20:30
@LuciusArtorius

Du sagtest ein Smartphone gehört nicht zu den Ausschlüssen, wie soll man diese Aussage denn sonst bitte verstehen ? Und ich habe nicht vor es 14 Tage von Morgens bis Abends zu testen, aber vielleicht einen Tag, wie es in der Hand liegt und ob die Lautsprecher was taugen. Dafür muss ich es natürlich auspacken, einschalten, anfassen und ggf. kurz grob einrichten damit ich Videos angucken bzw ein Lied anhören kann.

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Kob18 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 20:37
@LuciusArtorius

Meine Frage war aber im Bezug auf das Öffnen und das Testen des Gerätes bezogen, nicht ob man ein UNBENUTZTES Gerät zurückschicken kann innerhalb von 14 Tagen. danke für den einen Artikel, der sagt ja aus dass man es in Maßen testen darf. Schönen Tag noch

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LuciusArtorius  08.05.2023, 20:42
@Kob18

Ja, und das habe ich auch so verstanden und beantwortet!

Ein Smartphone ist kein Hygiene-Artikel. Wenn du dir einen Dildo bestellst, ihn dir in den Arsch steckst, und dann feststellst, dass er dir zu klein ist, kannst du diesen natürlich nicht zurück schicken.

Ein Smartphone ist kein Hygiene-Artikel, und kann dementsprechend bestellt, ausgepackt, eingerichtet und getestet werden, und bei nichtgefallen zurück geschickt werden.

Das gilt für ALLE Produkte die du dir bestellst, welche nicht zu den augeschlossenen Produkten gehören, welche ich genannt habe.

Dies kannst du auch so noch mal in den 3 Links nachlesen, die ich EXTRA noch eingefügt habe.

Also hast du es jetzt, oder musst du noch 3 Mal nachfragen? 😉

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Kob18 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 20:53
@LuciusArtorius

Nein hast du nicht so beantwortet. Du hast den Fall, ein unbenutztes Gerät zurückzuschicken beantwortet, wonach ich nicht gefragt habe. Du hast einfach festgestellt, dass man ein Smartphone zurückschicken darf, die Person vor dir sagte aber klar OHNE es großartig genutzt zu haben. Du bist darauf in deiner ersten Antwort gar nicht eingegangen. Du hast außerdem behauptet eure Antworten sagen das selbe aus. Er sagte, einrichten ist schon schwierig "dünnes Eis". du Schreibst nun "kann eingerichtet und getestet werden". Ich glaube du möchtest einfach gerne das letzte Wort haben und wenn du jetzt noch mal anwortest, gönne ich dir das. Wie gesagt, Danke für den Artikel. Hoffe ich muss nicht noch ein viertes mal erklären, warum du falsch liegst bzw ich werde es nicht tun ;-)))

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LuciusArtorius  08.05.2023, 21:04
@Kob18
. Du hast den Fall, ein unbenutztes Gerät zurückzuschicken beantwortet

Wo soll das stehen? Du hast gefragt, ob man ein Gerät nach dem Öffnen zurück schicken kann.

Ich habe geantwortet, dass von der Rückgabe ich zitiere: "Hygiene-Artikeln, Sonderanfertigungen oder Waren, bei denen dem Unternehmen ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht" ausgeschlossen sind.

Ein Smartphone gehört nicht zu den ausgeschlossenen Geräten.

Damit ist deine Frage kurz und knapp, aber eindeutig beantwortet.

Untermauert habe ich meine Antwort dann nach dem 2 Mal Nachfragen deinerseits mit 3 Links, deren Zusammenfassung meine Antwort.

Aber da du offenbar immer noch nicht reingeklickt hast, zitiere ich diese noch einmal direkt:

Quelle: Ausnahmen vom Widerrufsrecht: In welchen Fällen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

Nun weißt du, was von der Rückgabe ausgeschlossen ist. Und siehe da, kein Smartphone dabei.

Und im dritten und letztem Link steht:

Grundsätzlich hat man bei Bestellungen im Internet das Recht, Kaufverträge über die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Dabei kann man die Ware aber nicht einfach kommentarlos wieder an den Absender schicken, sondern muss ausdrücklich erklären, dass man sie nicht behalten will. Diese Möglichkeit erlischt auch bei einem Handy nicht dadurch, dass man es mal kurz benutzt – könnte man im Laden ja auch. SIM-Karte reinschieben, ein Telefonat machen, noch eine SMS verschicken und einen Blick auf die Menüführung werfen ist also kein Problem. Wer dann nicht zufrieden ist, kann es nach dem Widerruf zurück schicken und sollte dabei eigentlich keine Probleme bekommen.

Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Dateien aufs Handy lädt, Software löscht oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht haben – das wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss. Darauf muss der Verkäufer vor Vertragsschluss hingewiesen haben.

Quelle: Handy aus dem Internet: Testen erlaubt!

Und siehe da ... Handy testen ist kein Problem ... nur sollte man es nicht übertrieben. Schrieb ich dir auch noch mal auf Nachfrage.

Also alles in allem hatten Dorfkind63 und ich doch das gleiche ausgesagt.

Jetzt endlich verstanden?

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Kob18 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 21:05
@LuciusArtorius

"Kann mir jemand sagen ob das öffnen und testen eines Smartphones so eine Ausnahme ist ? Danke im Voraus!" -> mein erster Post

Dein erster Satz gerade -> : "Wo soll das stehen? Du hast gefragt, ob man ein Gerät nach dem Öffnen zurück schicken kann."

ÖFFNEN UND TESTEN

Du schreibst "ob man ein Gerät nach dem ÖFFNEN"

Lese gar nicht weiter da du offensichtlich nicht lesen kannst. Geh noch einmal die Grundschule besuchen mein Lieber und verschwende deine Zeit nicht indem du denkst Recht zu haben, wenn es nicht so ist.

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