Rechnung verloren. Inkasso , Verzugszinsen möglich?
Ich habe eine Rechnung von einem Arzt nach der Behandlung bekommen und diese aber leider verloren.
Ich habe den Arzt per SMS ( unsere gesamte Kommunikation lief über SMS) gebeten mir die Rechnung noch mal zukommen zu lassen.
Nun ist ein ganzer Monat vergangen und ich habe keine Rechnung bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage: kann der Arzt einfach soviel zeit verstreichen lassen wie er möchte und nach, sagen wir mal sechs Monaten, direkt mit Inkasso oder anderen schweren Konsequenzen kommen?
Wichtig: berücksichtigt bitte, dass ichnochmals um eine Rechnung gebeten habe sie aber nicht erhalten habe
5 Antworten
Nein, er muss mindestens einmal ordentlich mahnen. Danach kann er schwerere Geschütze wie Inkasso anwenden.
Du solltest dich um die Rechnung nochmals bemühen. Kommunikation mit Rückmeldung (Brief, Mail, SMS, Anruf,... wie auch immer)
Du verhältst dich fahrlässig und bist bereit einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt zu deinem Nachteil eskalieren zu lassen, der mit einfacher Kommunikation aus der Welt zu schaffen wäre.
Warum bist Du nicht persönlich hingegangen oder hast papierschriftlich um Zusendung einer Zweitschrift gebeten?
Eine SMS-Kommunikation würde ich verstehen, wenn man sie privat betreibt aber doch nicht als Patient mit einem Mediziner ...
kann der Arzt einfach soviel zeit verstreichen lassen wie er möchte und nach, sagen wir mal sechs Monaten, direkt mit Inkasso oder anderen schweren Konsequenzen kommen?
Innerhalb der Verjährungsfrist Ja.
Nun ist ein ganzer Monat vergangen und ich habe keine Rechnung bekommen.
Das stimmt ja so nicht.
Ich habe eine Rechnung von einem Arzt nach der Behandlung bekommen und diese aber leider verloren.
kann der Arzt einfach soviel zeit verstreichen lassen wie er möchte
Der Arzt hat nichts falsch gemacht. Du hast die Rechnung verloren. Das ist Dein Verschulden.
Du bist im Zahlungsverzug. Etwas Engagement um negative Folgen zu vermeiden - z.B. pers. Erscheinen in der Praxis - könnte man schon erwarten.
Allein aus Eigenschutz.
Als Alibifunktion, möglicherweise. Du willst aber Unannehmlichkeiten für Dich vermeiden oder ?
Der Fehler (Verlust) liegt schließlich bei Dir.
Du hast recht!
Ich habe den Fehler gemacht und einfach nur einmal nachzufragen und es dann für immer zu vergessen, löst das Problem nicht undzeugt auch nicht von Anstrengungen meinerseits das Problem zu lösen
Ich habe jetzt noch mal nachgefragt
nein, er müsste erstmal eine Mahnung aussprechen und erst wenn du dann nicht rechtzeitig zahlst, hast du ein Problem
Man ist auch ohne Mahnung im Zahlungsverzug, wenn man nicht gezahlt hat.
Dass Zahlungsverzug erst mach Mahnung eintritt, das ist schon seit Jahren (Jahrzehnten ?) Geschichte.
Warum fragst Du nicht nochmal nach?
Die RE kann ja auch auf dem Postweg verloren gegangen sein, da wartet msn doch nicht treudoldi einfach weiter ab.
Danke dir für die Antwort!
Und du meinst, dass ich nochmals per SMS nachgefragt habe genügt nicht?