Rausfliegen aus der Suchtklinik?

5 Antworten

Hallo!

Da du an allen Hilfsmöglichkeiten was auszusetzen hast, solltest du - was jederzeit möglich ist - die Klinik verlassen, um den Platz für jemanden frei zu machen, der den aufrichtigen Wunsch hat, seine Sucht zum Stillstand zu bringen.

Das Problem ist, daß Du als Betroffener wohl kaum in der Lage sein dürftest, eine solche "Eigendiagnose" zu erstellen, die auch noch verläßlich ist!

Leider schreibst Du auch nicht, WIE Du in diese Klinik gekommen bist: Kamst Du freiwillig oder wurdest Du zwangseingewiesen?

Bist Du freiwillig in der Klinik, dann kannst Du Dich "selbst entlassen", mußt dann aber eine entsprechende Erklärung unterschreiben, welche besagt, daß die Klinikärzte nicht haftbar gemacht werden können, falls durch diese verfrühte Entlassung Schaden entsteht.

Bei einer Zwangseinweisung stelle ich mir die Sache etwas schwieriger vor: Da müßtest Du schon "etwas" Überzeugungsarbeit leisten, damit die Ärzte bei Dir nicht länger ein Gefährdungspotenzial sehen.

Du kannst dich auch selbst entlassen. Dazu musst du mit dem Arzt sprechen, sagen, dass du die Therapie abbrechen willst und dann unterschreiben, weil die Klinik nicht für mögliche Folgen haften will.

Niemand wird zur Therapie gezwungen, eine Klinik ist kein Gefängnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im Gesundheitswesen

Waldi2007  14.08.2024, 10:33
Niemand wird zur Therapie gezwungen, eine Klinik ist kein Gefängnis.

Im Prinzip stimmt das auch - aber nur für den Fall, daß der FS sich freiwillig hat einweisen lassen. Im Fall einer Zwangseinweisung wird das wohl anders aussehen!

0
Vala1982  14.08.2024, 23:24
@Waldi2007

Bei einer Zwangseinweisung bzw. einem Beschluss wird aber wohl das meiste, was er versuchen könnte, um "rauszufliegen" nur dazu führen, dass er länger bleiben "darf". Bzw. kann er schneller "rausfliegen" wenn er ernsthaft mitarbeitet...

0

Solange du keinen richterlichen Beschluss hast kannst du dich jederzeit auf eigene Verantwortung entlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Diagnostiziert mit F32.1, F50.01 und F60.31

Guten Morgen, du kannst auf eigene Verantwortung entlassen - andererseits hat dein Arzt dich doch eingewiesen und der weiß was gut für dich ist, lieben Gruß