Räumungsklage auf eigenen Grundstück?
Hallo, wenn man ein mobilheim das keine Genehmigung hat einfach auf seinem eigenen Grundstück stehen hat ( nicht angeschlossen und auch nicht bewohnt ). Darf dann verlangt werden das dies weg muss durch zb einer Räumungsklage ? Selbst wenn man Eigentümer von diesem Grundstück ist ?
3 Antworten
Mit einer Räumungsklage hat das nichts zu tun. Das ist ein zivilrechtlicher Begriff. Hier wird vermutlich die Baubehörde (öffentliches Recht) einschreiten und Beseitigung verlangen.
Ja, diese Möglichkeit gibt es. Ich bin aber kein Experte für öffentliches Baurecht.
Darf dann verlangt werden das dies weg muss durch zb einer Räumungsklage ?
Selbstverständlich.
Selbst wenn man Eigentümer von diesem Grundstück ist ?
Egal.
wenns nicht bewohnt wird, wozu dann die Räumungsklage. Wahrscheinlich muss alles abgebaut werden, wenn richterlicher Beschluß besteht.
Das meinte ich ja. Aber können die das verlangen dass es weg muss auf eigenem Grundstück ?
Das kann man verlangen ja. Du darfst auf deinem eigenen Grundstück noch lange nicht alles. Wenn von dem Gerät eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (z.B. Grundwasserschutz), oder die Größe einen Bauantrag vorschreibt, kann verlangt werden das du es entfernst.
Und was passiert wenn man dies nicht tut ? Können die das selbst entfernen ?