Vorrang?
Wenn eine Radfahrerin von rechts aus einer Einbahnstraße kommt (also gegen die Einbahnstraße, weil das Radfahrerinnen ja erlaubt ist), wer hat dann Vorrang? Das Fahrrad oder ein links kommender PKW?
8 Antworten
weil das Radfahrerinnen ja erlaubt ist
Nur, wenn ein Schild das so sagt - nicht grundsätzlich. Das gilt dann übrigens auch für männliche Radfahrer.
wer hat dann Vorrang
Das Fahrrad. Es könnten z. B. auch Rettungsfahrzeuge im Einsatz, die gerade mit Sonderrechten im Verkehr unterwegs sind, aus dieser Straße kommen. Du musst immer gucken und dir kann es egal sein, ob das eine Einbahnstraße ist. Du musst Vorfahrt gewähren.
Das gilt auch für Radfahrer.
Kinder unter 7 sollen auf dem Fußweg fahren, auch auf diese muss man achten, daher ist die aktuelle Rechtsprechung so, dass man als AutofahrerIn an solchen Stellen auch immer etwas aufmerksamer fahren sollte, wo nicht unbedingt mit Verkehr zu rechnen ist.
Abgesehen davon, dass man auf Kinder besondere Acht geben sollte, gelten Fahrräder auf dem Gehweg als Fußgänger und müssen vor dem Überqueren der Straße genauso warten, wie Fußgänger auch. Wenn ich mich nicht irre.
Der von rechts kommende Radler hat Vorfahrt.
Wenn das Fahrrad entgegen gesetzt fahren darf, dann natürlich das Fahrrad. Es gilt Rechts-Vor-Links, wenn kein anderes Schild steht.