Radarfalle klauen?
Was ist die starfe wen ich einfach eine Radarfalle fom Strassenrand mitnehme?
Ich möchte ergänzen das ich nicht geblitzt wurde. Ich habe auch nicht vor Eineradarfalle zuebtwenden. Es wahr eine rein Hypotetische frage.
4 Antworten
Na ja, Diebstahl wird es zumindest sein, dann auch Vertuschung einer Straftat und noch ein paar Delikte dazu...
Einfacher wäre es, die Strafe durch zu schnelles Fahren einfach zu bezahlen und die nächsten Male besser aufzupassen, oder korrekt zu fahren...
Zu schnelles Fahren seitens des Fragestellers, denn dieser hat wohl einen Grund für seinen Diebstahl...
Wie kommst du darauf? Zu schnelles Fahren ist immer eine Owi und nie eine Straftat.
Kommt auf die Geschwindigkeit an....
Und auf die Punkte, die der FS vielleicht schon hat...
Nein. Ich wiederhole mich:
Zu schnelles Fahren ist immer eine Owi und nie eine Straftat.
Da wird selbst dann keine Straftat draus, wenn du mit 100 km/h durch den Ort fährst, sofern niemand gefährdet oder geschädigt wird.
Zu schnelles Fahren kann durchaus unter bestimmten Bedingungen als Straftat gewertet werden, zum Beispiel nach § 315c StGB,
"Wer im Straßenverkehr [...] grob verkehrswidrig und rücksichtslos [...] an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
oder nach § 315d StGB.
"Wer im Straßenverkehr [...] sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Dass zu schnelles Fahren immer eine reine Ordnungswidrigkeit ist, stimmt also nicht. Du sagst es ja quasi schon selbst ("sofern niemand gefährdet oder geschädigt wird"). Und eine Gefährdung ist da ganz schnell vorhanden.
Bla-bla-bla. War ja klar, dass mal wieder jemand damit um die Ecke kommt. Ich habe darum extra geschrieben:
sofern niemand gefährdet oder geschädigt wird.
Liest du die Beiträge vielleicht mal, bevor du sie kommentierst?!
Erstmal grundsätzlich: Ich habe deinen Beitrag gründlich gelesen. Diesen Zusatz von dir habe ich übrigens auch selbst zitiert, wie du in meiner Antwort lesen kannst. Und meine Antwort darauf habe ich nicht geschrieben, um dich anzugreifen. Sie dient als reine Information auch für alle anderen, die diese Beiträge lesen.
Du hast sehr deutlich geschrieben, dass zu schnelles Fahren "nie eine Straftat" ist. "Nie" ist prinzipiell das falsche Wort, wenn es Ausnahmen gibt. Das vermittelt einen falschen Eindruck. Und es gibt nun mal leider Viele, die tatsächlich nicht weiter lesen.
In § 315d StGB ist Gefährdung übrigens gar keine Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes.
Das ist ein Diebstahl und wird dementsprechend bestraft
Diebstahl.
Zum Strafmaß schau dir den entsprechenden § im StGB an.
Diebstahl, ... abgesehen davon, stehen derart mobile Blitzer nicht unbewacht am Straßenrand so rum.
Die Mitarbeiter sitzen aber gemütlich im Auto , also das die Geklaut werden kann ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt aber auch so freistehende Bitzeranhänger, die stehen da eine halbe Woche, da könnte man schon auf die Idee kommen...
Und dabei friert sich niemand einen ab, denn das Teil wird einfach GPS Überwacht und warscheinlich ist auch eine lauter Alarmanlage drin
Klar die Blitzanhänger gibt es auch, die kann man natürlich nicht so einfach klauen, aber oft werden die besprüht etc.
Sie haben alle eine Anhängerkupplung, also da könnte man schon auf den Gedanken kommen.. blöd nur, dass das Auto meist hinten auch ein Kennzeichen hat...
Und die Bilder werden warscheinlich sowieso direkt an einen Server übermittelt und nicht im Hänger gespeichert...
Ja die Anhänger sind aber auf dem Boden abgesenkt, sodass die Kupplung verborgen ist. Und ja die Anhänger haben GPS und teilweise auch Erschütterungssensoren .
GPS Tracker sind da sicherlich drin...
Oder jemand sitzt in der Nähe...
Ja, da steht ganz in der Nähe des Blitzer ein Fahrzeug mit einem Menschen drinnen der als Protokollführer der Messung fungiert.
Welche Straftat?