Punkte abziehen wen man keinen schnellhefter abgibt?

4 Antworten

Kann? Ja. Darf? Hängt von den Vorbedingungen ab. Der Lehrer bestimmt ja nicht nur, dass Du überhaupt eine Klassenarbeit schreibst und wie diese bewertet wird, sondern auch über dessen äußere Form. Und wenn er Dir mitgeteilt hat, in welcher Form die Arbeit zu verfassen ist und eine Nichteinhaltung zu Punktabzug führt, dann darf er das am Ende auch tun.
Das alles zusammen ist natürlich mehr als anmaßend, aber es ist rechtens, weil es so gewollt ist.

Was nur sehr wenige Menschen verstehen, ist folgende Tatsache: Welche fachliche Leistung Du in einer Klassenarbeit ablieferst, ist schnurz piep egal. Kein Lehrer hat ein Interesse daran, dass Du in Deinem Lieblingsfach - wenn es dann den gibt - zu Höchstleistungen kommst.
Weder die Arbeit noch deren Bewertung in Form von Punkten oder Zahlen ändert irgendetwas an Deinem fachlichen Wissen. Noch mal: Darum geht es nicht! Hinter dem ganzen Prozedere "versteckt sich" eine subtile, aber sehr wirksame Methode der Erziehung zur Gehorsamkeit. Dies drückt sich nicht nur in dem hier Beschriebenen aus, sondern auch darin, dass Kinder und Jugendliche mindestens ein Jahrzehnt lang, ihr Verhalten an einem Klingelzeichen ausrichten. Und zwischen den Klingelzeichen tun sie das, was andere Menschen von ihnen verlangen. Und die Masse der Menschen findet das völlig normal. Du wirst irgendwann aufhören diese sehr berechtigte Frage zu stellen und wenn Du in zwei oder drei Jahrzehnten eine solche Frage hörst, wirst Du sie so beantworten, wie alle anderen hier.

Gruß Matti

Wenn die Abgabe im Schnellhefter gefordert war, dann ja.

Wenn der Schnellhefter gefordert war und der Punktabzug bei Nichtabgabe vorher feststand, klar.

Wenn dein Lehrer die Abgabe eines Hefters gefordert hat, ja.