Dürfen Lehrer*innen bei der Benotung Punkte abziehen, weil nicht gegendert wurde?
Letze Woche haben wir eine Klassenarbeit in Politik geschrieben. Dier Lehrer*in ist nicht-binär und fand es schlimm, dass ich in meinem Text nicht gegendert habe und hat mir Punkte in der Darstellung abgezogen.
Außerdem sollte man in einer Gesamtschule, 7. Klasse keine Klassenarbeiten in Politik schreiben!
9 Antworten
Ist abhängig von der Aufgabenstellung. Grundsätzlich kann dafür kein Punktabzug erfolgen, wenn es nicht inhaltlich ausdrücklich um geschlechtersensible Sprache geht. In einzelnen Fällen sicher auch für stilistische Gründe. Im Regelfall erfolgt aber auch kein Punktabzug; alle Fälle, die mir bisher auf den Tisch gekommen sind, haben sich als Fehlinterpretationen oder Phantasien seitens der Schüler, Eltern oder der Politik entpuppt.
Sollte es hier anders sein und tatsächlich eine ungerechte Benotung vorliegen, wäre zunächst auch das Gespräch mit der Lehrkraft zu suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, dann wäre die Schulleitung anzusprechen und nicht, wie hier auch vorgeschlagen wurde, das Kultusministerium anzuschreiben. Die haben weiß Gott Besseres zu tun als sich mit einzelnen Punkten in Klassenarbeiten der Mittelstufe zu beschäftigen.
Es kommt darauf an, was genau die Lehrkraft verlangt hat.
Je nach Thema kann die Lehrkraft bzw. die Aufgabenstellung einen bestimmten Stil fordern. Sollst du zum Beispiel eine Rede für ein gemischtes oder unbekanntes Publikum schreiben, wäre "Gendern" in der Form der so genannten "Beid"nennung und/oder neutraler Termini angebracht. Die Lehrkraft kann nicht "Gendern" mit Sonderzeichenformen verlangen, weil diese (noch) nicht Teil der amtlichen Rechtschreibung sind und müsste - im Gegenteil - diese sogar "anstreichen". "Gendern" kann durchaus Thema einer Unterrichtseinheit sein, sowie Europanto auch eines sein kann. Eine Leistungserhebung zu solchen Themen muss aber schon geschickt durchgeführt werden, dass sie nicht angreifbar ist. Und das wäre ziemlich hinterfotzig, wie man bei uns sagt.
↑ Dieser Text ist "gegendert", gemerkt? ↑
Dier Lehrer*in
Klaut ihr jetzt mein "dier"? 😁
Das war aber "geschickt gegendert".
Etwas überzogen, weil ich komplett um Pronomen in Bezug auf die Lehrperson bzw. auf das Wort "Lehrkraft" herumformuliert habe, aber nicht in einem Maß, dass es auffällig 'schräg' klingt.
Also dann doch wohl: "hinterfotzig".
Möglich. Oder angreifbar.
Ich finde, das Thema gehört einmalig im Unterricht erklärt, damit die jungen Leute wissen, womit sie es zu tun haben, wenn sie auf "gegenderte" Texte stoßen. Schule soll ja schließlich auf das Leben vorbereiten ;-) Das heißt ja noch lange nicht, dass man es machen oder mögen muss. Vielleicht sollte man auch wissen, dass das Sternchen nicht da ist, weil es so toll aussieht. Viele (zumindest hier auf GF) scheinen ja zu glauben, es ginge um "die Frauen".
Zumindestens im NRW dürfen sie es nicht. Ich denke nicht, dass es in anderen Bundesländern anders ist.
In NRW ist es sogar vollständig verboten Punkte abzuziehen, unabhängig des Grund.
Ich würde so ein Verhalten bei der Schulleitung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde rügen und gegen die Zeugnisse Note ggf. auch Rechtsmittel einlegen.
Auch in BW ist das verboten. Ich habe nichts gegen gendern, aber in der 7. Klasse ist das völliger Quatsch
Geh damit nochmal zur Lehrerin und wenn sie es nicht einsieht, dann geh zum Schulleiter. Der klärt das dann.
Nein, zumindest nicht in Bayern.
(Münchner Merkur 17.09.2021)
(Münchner Merkur, 22.09.2021)
AstridDerPu
Nein, sie darf nicht ihre persönliche politische Meinung als Grundlage für Benotungen geben. Ich würde das nich auf sich Ruhen lassen.
Das war aber "geschickt gegendert".
;-)
Grundsätzlich einverstanden.
Aus den knappen Ausführungen des Fragestellers (NICHT gegendert, smile) geht für mich nicht hervor, dass es um eine spezielle Arbeit zum Thema Gendern (im Sinne deiner ersten Zeilen) ging.
Also dann doch wohl: "hinterfotzig".