Prüfungsamt macht Fehler bei der Notenvergabe: Welche Rechte hab ich?
Hallo werte Community,
ich habe vor ein paar Monaten eine Klausur in meinem Studium geschrieben, die leider nicht so gut gelaufen ist. Letzte Woche war Notenbekanntgabe und ich habe leider knapp mit 4 Punkten nicht bestanden. Ist eigentlich nicht weiter schlimm, muss nur eine mündliche Wiederholungsprüfung ablegen. Mein Problem ist, dass ein Studienkollege von mir 14 Punkte bekommen hat. Bei der Prüfungseinsicht kam aber heraus, dass das Prüfungsamt einen Fehler gemacht hat und sich bei ihm um 50 Punkte (!) verrechnet hat. Letztendlich hat er fast die gleiche Punktzahl wie ich und hätte ebenfalls mit 4 Punkten nicht bestanden.
Es wurde sich bei ihm aber darauf geeinigt, dass er die 14 Punkte behalten darf. Jetzt fühle ich mich da natürlich ziemlich benachteiligt behandelt.
Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen auf die ich mich berufen könnte?
8 Antworten
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Du hast nur die Möglichkeit, dein eigenes Ergebnis anzufechten. Alle anderen Ergebnisse unterliegen dem Datenschutz und haben mit dir nichts zu tun.
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Da brauchst du keine rechtlichen Schritte einleiten. Zumal deine Arbeit doch korrekt bewertet wurde.
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Das einzige was du mit so einem Aufwand erreichen könntest, ist dass dein Kumpel eine schlechtere Note bekommt.
Aber du wirst garantiert keine bessere bekommen. Ich an deiner Stelle würde deinem Kumpel die bessere Note gönnen, ändert ja nichts an deiner Situation wenn du jetzt ihn ärgerst.
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Was willst du denn erreichen?
Egal wer welche Punkte erreicht hat. Du hast deswegen noch lange nicht mehr.
Wenn du jetzt versuchst irgendwem zu schaden sollte dir klar sein, das so etwas schnell nach hinten los gehen kann.
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Gönne es deinem Kommilitonen. Wenn du es anfechten würdest hättest du selber trotzdem nicht bestanden. Also was bringt es dir