Elster Anmeldung - Festsetzung von Vorauszahlungen?
Hallo, ich hatte ein Gewerbe angemeldet (Einzelunternehmen) und bin gerade dabei die Erstanmeldung bei Elster durchzuführen. Meine Fragen sind jetzt: Muss ich z.B Land- und Forstwirtschaft leer lassen oder "0" eintragen (da ich ja nicht dort tätig bin). Und meine andere Frage lautet; Muss ich meine voraussichtlichen Einkünfte bei "Gewerbebetrieb" oder bei "Selbstständiger Arbeit" eintragen? Im Grunde ist das ja das gleiche, da ich ja als Gewerbetreibender auch selbstständig bin. (Studiere jedoch nebenbei)
1 Antwort
Wenn Du landwirtschaftlich tätig bist, aber damit rechnest, damit im laufenden Jahr keinen Gewinn und keinen Gewinn zu erzielen, dann trägst Du eine Null ein. Bist Du nicht landwirtschaftlich tätig, dann lässt Du das Feld leer.
Im Einkommensteuergesetz gibt es sieben Einkunftsarten. Dazu gehören u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit. Die beiden schließen sich also gegenseitig aus.
Selbständige Tätigkeit ist im Prinzip deckungsgleich mit freiberuflich tätig.