Probzeit Führerschein, wie lange? (BW)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 2a Abs. 1 StVG:

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Die A1-Fahrerlaubnis war deine erste Erteilung einer Fahrerlaubnis. Damit begann die Probezeit.

Die Klasse B wird nun die zweite Fahrerlaubnis, die dir erteilt wird. Daher beginnt hier keine neue Probezeit.

nein,ab Erhalt des a1 lief die probezeit u wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen endet sie nach 2 Jahren


pablo37 
Fragesteller
 19.05.2023, 14:40

Also bin ich dann beim Autoführerschein auch nicht mehr in Probezeit wenn ich den bald mache?

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Mariomadda69  19.05.2023, 14:44
@pablo37

nein,sobald die 2 Jahre um sind ist die probezeit vorbei....es sei denn natürlich du wirst vor Ablauf viel zu schnell erwischt oder sowas halt

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