Probleme Beim Tüv bei fehlender Abgasrückführung? (Yamaha YZF R-125)

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JA, es verstößt gegen §19(2) Abs 3 StVZO :

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Eine Ausnahme ist nur der Austausch gegen eine abgasanlage ohne Kat, obwohl das Krad ursprünglich einen Kat hatte, wenn dieses keinen brauchte um die gefprderet Abgasnorm zu erfüllen, das sind alle Krafträder bis abgasschlüsselnummer "11" in der Zulassungsbescheinigung.