Privatrezept Praxisgebühr?
Hallo, wenn man ein Privatrezept erhält, muss man die Kosten bei der Apotheke komplett selber bezahlen, soweit so gut. Warum muss man aber beim Arzt bei der Abholung auch noch 10€ "Praxisgebühren" zahlen? Ist das so festgelegt oder kann das jede Praxis nach gut dünken festlegen?
Danke
5 Antworten
Bei Privatleistungen können Gebühren in der Tat auch nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Ansonsten wird für Leistungen die GOÄ herangezogen.
Weil das Personal für das ausstellen des Rezeptes bezahlt werden will
Ich musste das noch nie und kenne auch niemanden der das musste. Wird also wohl nur bei deiner Praxis so sein
Hab es leider versäumt zu fragen. Aber kann ich das nächste mal wofür diese 10€ jetzt genau sind
Wenn ein Arzt ein Rezept für ein rezeptpflichtiges Medikament ausstellt muß eine medizinische Indikation dafür vorliegen. Der Arzt muß den Patienten (im Prinzip) erst untersucht haben. Die Untersuchung und die Ausstellung des Rezepts ist die Leistung, die der Arzt in Rechnung stellen kann. Im Prinzip ist der Arzt in Bezug auf die Höhe der Rechnung frei, falls dies vorher vereinbart wurde. Andernfalls richtet sich der Preis nach der GOÄ-Ziffer 3 für die maximal 20,11 € in Rechnung gestellt werden dürfen. Wenn der Patient dem Arzt bekannt ist und bei Wiedrholungsrezepten verringert sich der Betrag.
P.S.: Ich zahle bei meinem Hausarzt auch 10 € Rezeptgebühr, die von der Krankenversicherung ohne Beanstandung bezahlt wird.
Da ich meine eigenen Abrechnungen nicht mehr vorliegen hatte, habe ich im Internet versucht die GOÄ-Nummer zu erfahren. Inzwischen habe ich weiter recherchiert und die Bestimmungen etwas unübersichtlich gefunden. Als Arzt weißt du das natürlich besser. Bezüglich der Größenordnung des Betrags dürfte meine Antwort aber wohl etwa richtig sein.
Alles gut, sowohl GOÄ als auch EBM sind nicht immer übersichtlich - Ausschlüsse manchmal gar haarsträubend. Ich weiß weitaus weniger darüber, dafür habe ich meine geschätzten Helferlein - das sind teilweise Abrechnungsexperten ;-))
Mag sein.
Dann laß Dir halt eine Rechnung über die Praxisgebühr geben und reich die bei Deiner Krankenversicherung ein.
Nein, ohne APK darf Ziffer 3 nicht abgerechnet werden - für Untersuchung ist Ziffer 3 übrigens auch nicht gültig. Bei einem Wiederholungsrezept kann Ziffer 2 abgerechnet werden - auch ohne APK.