Privater Tattoowierer Betrug?
Mir hat ein ehemaliger Schulfreund der auf Instagram als Privater Tattowierer für sich Werbung macht angeboten ein Tattoo zu stechen. Naiv wie ich war war ich auch dazu bereit ihm die hälfte des Preises im Vorfeld zu bezahlen. Nachdem der erste Termin aber mehrfach verschoben wurde wollte ich lieber zu einem anderen Tattoowierer gehen. Problem nun ist dass mir besagte Person mein Geld nicht widergeben möchte selbst nachdem ich sagte ich wäre gerne bereit ihm Geld für den bisherigen Aufwandes der beim Zeichnen des Tattoos angefallen ist zu zahlen jedoch kommt das nicht der Hälfte des kompletten Preises gleich.
Es gibt keinen Schriftlichen Vertrag nur das was mit Instagram Nachrichten ausgemacht war.
Da ich ja nichts in der Hand habe bezüglich eines Vertrages befürchte ich dass ich keine rechtlichen Schritte einleiten kann. Die Person ist zwar vorbestraft und war auch schon im Gefägnis aber das wird mir in dem Fall ja nichts nützen oder?
Kann mir jemand weiterhelfen und sagen ob ich irgendetwas machen kann?
2 Antworten
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>> vorbestraft
>> war auch schon im Gefägnis
Und da wolltest du dir ein Tattoo stechen lassen? 🤔
>> war ich auch dazu bereit ihm die hälfte des Preises im Vorfeld zu bezahlen.
Anzahlung im Studio ist i.d.R. 50 Euro.
Kam dir das nicht ein bischen komisch vor, das er die Hälfte vom Preis haben will?
>> Mir hat ein ehemaliger Schulfreund
Offensichtlich kennst du den Typ ja...
Wieso ĂĽberhaupt eine Anzahlung?
Die Anzahlung ist ja praktisch nur ein Vertrauensvorschuss, damit die Leute auch tatsächlich zum Termin erscheinen, und der Künstler im Falle von nicht erscheinen entlohnt wird für die Mühe die er hat wenn er eine Vorlage / Design erstellt.
Sorry, aber ich glaub die Kohle kannst du abschreiben.
Er hat dich verarscht.
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Grundsetzlich verurteile ich jemanden nicht und nachdem er recht gut in dem ist was er macht wollte ich ihm (eben weil er ein guter ehemaliger Freund war) vertrauen und indirekt auch unterstĂĽtzen.
Klar kam es mir komisch vor unter normalen Umständen würde ich sowas auch niemals machen aber war da halt voreingenommen aufgrund der Vergangenheit...
Aber ja total mein Fehler trotzdem vielen Dank
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§648 BGB "Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt."
KĂĽndige den Vertrag, setz eine Frist bis wann das Geld wieder da sein soll, setzt dabei einen angemessen Abzug fĂĽr die Kosten deines Bekannten. Wenn er nicht reagiert geh zum Anwalt.
Gilt das auch für mündliche Verträge? Ich denke mal das fällt darunter oder?
Ich habe jedenfalls keine Möglichkeit mehr ihn zu erreichen nachdem er nicht reagiert ich über keine E-mail verfüge von ihm und er mich blockiert hat.
Vielen dank fĂĽr die Antwort!