Preiserhöhung Nebenkosten Gartenpflege?
mir wurde mitgeteilt, dass die Gartenpflegekosten sich erhöhen (2021 2,47%, 2022 3,32% und 2023 3,32%).
Angeblich kann der Vermieter bzw. muss er dieser Preiserhöhung nicht zu stimmen, er muss sie so akzeptieren. Das wäre so per Gesetz.
Stimmt das? Auf welchem Gesetz sollte das beruhen?
5 Antworten
Das Mindestlohngesetz....
Selbst wenn das nicht Gesetz wäre, sondern die Gartenfirma einfach den Preis erhöht, muss er das trotzdem akzeptieren.
Der Vermieter muss aber nicht nach einer neuen Firma suchen. Solange die aktuellen Preise wirtschaftlich sind, ist das ok.
Im Mietrecht gilt nicht das Gesetz, im Mietrecht gelten die Urteile.
Hat der liebe Vermieter kein Telefon?
Der Vermieter hat einen Vertrag mit einem Gartenpfleger. Der Gartenpfleger erhöht die Kosten > der VErmieter kann den Vertrag kündigen und mit einem Dritten einen günstigeren Vertrag abschließen. Kostenerhöhung wäre ja ein einseitige Vertragsänderung.
Lass dir denn Vertrag des Gartenpflegers beim Vermieter zeigen, wenn sich deine Kosten als Mieter erhöht haben.
Ich vermute ebenso, dass der Vermieter den Mindestlohn meint.
Letztendlich halten sich die Preiserhöhungen aber im Rahmen. Das wäre vom Mieter dann auch so zu akzeptieren.
Unsere Preise erhöhen sich teilweise um 10%, weil die Materialkosten deutlich steigen.
Wieso der Vermieter? Der Mieter kann widersprechen oder annehmen. Der Vermieter erhöht doch für den Mieter die Kosten!
Wieso muss akzeptieren? Die Firma kann erhöhen, aber der Eigentümer muss es doch nicht akzeptieren. Es gibt ja auch andere Firmen