prank verboten oder erlaubt?
ist es erlaubt folgenden prank zu ziehen?:
- auf ebay findet man ein exotisches und seltenes auto
- man schreibt ihn an
- hat das auto einen kratzer da und da und hat es die farbe bla bla bla
- Dann sagt man omg das ist meins das hat damals mir gehört
- ich will das auto wieder sehen muss etwas erledigen
- dann sagt er was denn?
- dann sagt man ich hatte da geld versteckt in dem auto. das auto wurde beschlagnahmt weil ich keine steuern gezahlt habe.
- dann sagt er wo das geld denn sei
- dann einigt man sich auf einen anteil für die person zb ich habe 10000€ versteckt und 5000 sind deins
- dann sagt man okay das geld ist da und da sehr stark versteckt zb in dem reifen
- er macht das was man sagt
- dann sagt er wo ist jetzt das geld/ schmuckstück?
- dann sagt man verarscht
- womp womp womp womp
ist ein prank dieser art erlaubt? ist das strafbar?
MfG
4 Antworten
Strafbar nicht, aber du verschwendest die Zeit von seriösen Käufern. Auf ebay treiben sich schon genug Trolle umher ohne ernsthafte Kaufabsicht. Und es ist weder lustig noch bietet es irgendeinen Mehrwert.
Denkst du der andere kann dann mit dir darüber lachen uns sagt: "haha was 1 nices prank, brudi - gg" ?!
Ich hoffe, du ziehst das durch, und wirst permanent gebannt.
Zunächst einmal wird dir das niemand glauben, zum anderen kann dich jede Person in Regress ziehen und verklagen. (Zivilrechtlich)
Dabei gilt auch zu prüfen, ob du dich eventuell selbst strafbar gemacht hast nebst zivilrechtlicher Ansprüche.
So müsstest du für den entstandenen Schaden und vermutlich auch Anwalts/- und Gerichtskosten tragen. Beispiele hierfür:
- Anwaltskosten (Dein Anwalt / der vom Gegenpart bzw. Kläger)
- Verfahrenskosten
- Fahrtkosten
- Schadensersatz für entstandenen Schaden z. B. am Reifen (Material, Werkstattkosten)
- Schadensersatz für Ersatzwagen / Leihwagen
- Schadensersatz für Dinge, die aufgrund des Schadens nicht mehr erledigt werden konnten (z. B. Fristsachen, die der Kläger nicht erledigen konnte durch dein Verhalten, können auch auf dich abgewälzt werden)
Da kann sehr sehr teuer werden!
Ja, weil du ihn dazu verleitet hast, bzw. ihn getäuscht hast. Und das ist sowohl strafbar als auch kannst und wirst du dafür aufkommen müssen.
Du hast ja bewusst vorgetäuscht und dir ist klar, dass die Person einen Schaden verursachen kann dadurch. Du hast dies billigend in Kauf genommen.
Verboten ist es nicht. aber auch genausowenig lustig wie verboten.
Arglistige Täuschung ist verboten.
aber ich selber hab ja garnichts gemacht eigentlich er hat ja eigenwillig zb den reifen aufgeschlitzt