Fahrschule (Praktischer Teil: Klasse: B): Erst Übungsstunden, dann Pflichtstunden?
Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren mein Führerschein erworben, aber was ich von einer Bekannten hörte, glaube ich nicht ganz recht.
Bei mir wurden früher die Pflichtstunden zuerst abgearbeitet und dann wurde überlegt, ob noch Übungsstunden gemacht werden müssen oder nicht. Ausgenommen Autobahnfahrten, die wurden verschoben, bis der Fahrlehrer vertrauen hatte. Aber ich hatte nur die Pflichtstunden benötigt.
Bei meiner Bekannten werden aber erst Übungsstunden gefahren und gehen somit nicht von den Pflichtstunden runter.
Meine Frage:
Ist das denn rechtens? Logisch wäre doch Pflichtstunden, ggf. Übungsstunden und dann Sonderfahrten bzw. Pflichtstunden, Sonderfahrten und ggf. Übungsstunden.
Wer kann mir hier helfen bzw. seine Erfahrungen nennen?
Liebe Grüße
7 Antworten
Natürlich geht man nicht zuerst auf die Autobahn (Sonderfahrt) sondern erst einmal Übungsfahrten in der Stadt. Oder soll der blutige Anfänger der nicht mal weiß wo die Kupplung ist gleich mit 130 Euro über die Autobahn fliegen? ;)
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html
Das scheint bei dir schon länger her zu sein.
Aber nicht, weil es bei dir wirklich so war, sondern weil deine Erinnerung daran total verblasst ist ;-)
Die Pflichtstunden und die Sonderfahrten sind dasselbe und die heißen korrekt "besondere Ausbildungsfahrten".
Bevor man diese absolvieren kann und darf, muss man erst einmal einen PKW einigermaßen beherrschen.
Und das lernt man in den Übungsstunden und deshalb wird auch mit diesen begonnen.
Viele Grüße
Michael
Bei ihm gab es wohl zwei "Pflichtstunden": Erfundene und die "besonderen Ausbildungsfahrten". Wer abgezockt wurde ist dann klar: Der Fragesteller und nicht seine Bekannte. :D
Ohje. Ich glaube da hast du selbst überhaupt nicht verstanden was die anderen meinten. Aber da fällt das nachdenken und überlegen wohl genauso schwer.
Du wurdest - wahrscheinlich- abgezockt, weil es eben ausschließlich Übungs- und Pflichtstunden(auch Sonderfahrten genannt - ist aber das selbe) gibt. 2! Kategorien von Fahrstunden. Nicht 3. Du sprichst aber von 3 Arten. Somit liegt die Schlussfolgerung nahe, dass dein Fahrlehrer dir damals was vom Pferd erzählt hat.
Man kann auch nachfragen, wie es gemeint ist. Man kann auch als Leser mal logisch nachdenken und überlegen. Aber mittlerweile fällt es vielen Lesern immer schwerer. Zum Glück kann man nicht fragen?! Oder?
Nach was hätte ich denn fragen sollen?
Fakt ist, dass es nicht so ist wie von dir "gewünscht" und nie so war.
Daraufhin habe ich es beschrieben und begründet.
Was willst du noch mehr?
Ein Fahrlehrer muss sich von den Fahrkenntnissen des Schülers überzeugen bevor er die Sonderfahrten beginnt..
Es gibt Übungsfahrten, auch Stadtfahrten genannt, wie viele entscheidet das Talent des Fahrschülers... und es gibt gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (12 Stück).
Was meinst du mit Pflichtfahrten? Offenbar nicht Überland, Autobahn und Nacht?
Danke, wenn ich es richtig verstehe gibt es heutzutage keine Pflichtstunden mehr in dem Sinne sondern nur noch die vorgeschriebenen Sonderfahrten (Nachtfahrt, Autobahn und Überland). Alles andere ist nur noch im Ermessen des Fahrlehrers.
(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten.
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html
Und genau eben diese Grundausbildung sind Übungsfahrten.
Hallo,
also eigentlich gab es noch nie "Übungsstunden" ,sondern die Fahrschule muss Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen und dementsprechend und nach dem Können des Fahrschülers die einzelnen Fahrstunden ansetzen.
Wieviele Stunden also ein Fahrschüler macht,richtig sich also nach seinen Können (und der Entscheidung des Fahrlehrers ).
Der Gesetzgeber schreibt eigentlich nur das Absolvieren ded Sonderfahrten vor.
Die "Sonderfahrten" heißen "Besondere Ausbildungsfahrten", sonst kommt es hier nur noch mehr zu Verwirrung.
Von 1.000 Fahrschülern gibt es 1 dem das gelingen würde.
Vielleicht noch einem, der zwei Jahre tausende Kilometer auf seiner 125er zurückgelegt hat.
Gruß Michael
Um es richtig zu stellen, die Frage beinhaltet Pflichtstunden, Sonderfahrten wie Autobahn, Nachtfahrt oder Überlandfahrt sind hier nicht berücksichtigt. Es ist normal das man nicht sofort damit anfängt. Ich weis das Sonderfahrten auch bei den Pflichtstunden dabei sind, hier aber ausgeschlossen, da dies wirklich im ermessen des Fahrlehrers liegt.
Wieso soll ich abgezockt wurden sein? Weil ich die Frage reingestellt habe? Die einzige Abzocke bei mir ist Zeitverschwendung, wegen einigen User. Mein Führerschein hab ich noch vor der Euroeinführung gemacht. Oder willst du sagen, dass alle Fahrschüler blöd sind, die es nicht auf anhieb schaffen und Zusatzstunden benötigen? Meine ich nämlich nicht!