Praktische Führerscheinprüfung?

7 Antworten

Nein, natürlich nicht.

Es ist ja Dein eigenes Verschulden, wenn Du Deine Brille nicht dabei hast, die Du zum Fahren laut Bescheinigung tragen musst (Zitat: "allerdings stand in dem Antrag etwas anderes").

ich hatte meine Brille nicht mit, da ich sie beim fahren nie gebraucht habe

Ob Du "meinst", dass Du sie nicht brauchst, das ist irrelevant. Wenn die Brille eingetragen ist, dann musst Du sie auch tragen.

Es wird auch in Deinem Führerschein stehen, dass Du eine Brille benötigst und dann wirst Du sie auch zukünftig beim Fahren tragen müssen.

bestimmt nicht,

das Vergessen kannst nicht dem Prüfer anlasten. das ist eigenes Unvermögen.

du hast mit Brille auch die praktische Prüfung zu absolvieren. Hast die Brille nicht dabei - tja, damit ist die Prüfung nicht bestanden.

ich hatte meine Brille nicht mit, da ich sie beim fahren nie gebraucht habe, allerdings stand in dem Antrag etwas anderes

DAS zählt

für die nächste Prüfung fallen wieder Gebühren an


Nein, warum solltest du? Es war dein Fehler! Du hattest du Brille nicht dabei, obwohl es im Antrag stand. Du wirst auch spaeter mit Brille fahren muessen.


peterobm  21.01.2021, 16:19

ohne Brille ein Unfall verursachen, gibt Ärger mit der Polizei und Versicherung.

die Brille ist mit Schlüsselzahl im FS eingetragen,

kleiner Nachsatz

2

Nein .. War doch dein Fehler ..

Du musstest beim Antrag einen Sehtest einreichen und der hat wohl besagt dass du zum Fahren eine Brille benötigst.

Die Verwaltungsaufgaben und das Gehalt für den Prüfer müssen ja trotzdem bezahlt werden. Schließlich wurde die Prüfung ja nicht im Vorfeld abgesagt, sondern vermutlich bist du durchgefallen.