Post falsch zugestellt. Bin ich verpflichtet mich darum zu kümmern?

3 Antworten

Kontaktiere die Post und schildere die Situation und hänge ggf. einen Zettel an DEINEN Briefkasten, dass DU NICHT XY aus HAUS B bist, die Post für XY muss wieder mitgenommen werden, da die Person nicht mehr in Haus B lebt.

Post, die falsch zugestellt wurde, musst du zwar nicht selbst zustellen oder ähnliches, darfst sie aber nicht öffnen (Postgeheimnis) und darfst sie auch nicht wegwerfen (Sachbeschädigung).

Also entweder sammelst du ab jetzt ungeöffnete Briefe ehemaliger Nachbarn, oder spricht Post und Postbote darauf an, dass hier die Person nicht mehr wohnt.

Es gibt keine direkte Pflicht, Fehlzustellungen der Post zurückzuführen.

Indirekt wird dir allerdings nichts anderes übrig bleiben, als die Post mit einer Notiz zurück in den nächsten Postkasten zu werfen.

Du darfst diese Briefe natürlich nicht öffnen, aber du darfst sie auch nicht wegwerfen, weil das als Sachbeschädigung gilt.

Streng genommen gibt es nichts, das es dir verbietet diese Briefe auf ewig zu verwahren und verpflichtet, dich irgendwie darum zu kümmern. Aber wer will schon einen Stapel ungeöffneter Briefe aufbewahren, die er nicht öffnen und/oder wegschmeißen darf.


lynnmary1987 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 09:52

Auch kein "hoppla, ist mir ins Altpapier gerutscht"?

TheQ86  04.07.2024, 09:55
@lynnmary1987

Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo keine Beweismittel, da auch keine Verurteilung.

Aber rein aus dem Gedanken der Menschlichkeit würde ich solche Fehlläufer mit Notiz zurück in den Briefkasten werfen. Der anderen Familie wird ja das Fehlen der Briefe hoffentlich mal auffallen und sie werden an allen Stellen ihre Adresse ändern.

Müssen musst du das nicht, aber hilfreich wäre da schon, wenn du die falsch zugestellten Briefe in den richtigen Postkasten wirfst. Schließlich werden ja aller Wahrscheinlichkeit nach auch deine Briefe gelegentlich falsch abgeworfen.


lynnmary1987 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 07:56

Ich bekomme alles was wichtig ist, digital und auf Werbung die falsch zugestellt wird, kann ich verzichten.

HansWurst45  29.10.2024, 07:59
@lynnmary1987

Du denkst zu kurz!

Was ist mit Warensendungen, zugeschickte Kreditkarten, Zahlungsaufforderungen wegen zu schnell gefahren, die mit dem hübschen Schwarz-Weiß-Foto?

lynnmary1987 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 08:02
@HansWurst45

Warensendungen - gehen ins Postdepot

 Kreditkarten - lasse ich mir bei meiner Bank hinterlegen

Zahlungsaufforderungen wegen zu schnell gefahren - ich fahre nicht zu schnell und parke auch nicht falsch

HansWurst45  29.10.2024, 19:48
@lynnmary1987

Warum hast du dann überhaupt einen Briefkasten? Ach ja, wegen der ladungsfähigen Adresse, die du haben musst, wenn du z.B. als Zeuge geladen wirst.

Wo siehst du eigentlich das Problem, wenn du ab und zu die fehlgeworfenen Briefe in den anderen Briefkasten wirfst? Ist dir der Weg zu weit? Ist es dir zu viel Arbeit, mal was für Andere zu tun?