Post falsch zugestellt. Bin ich verpflichtet mich darum zu kümmern?
Situation
zwei Familien mit dem gleichen Nachnamen wohnen nebeneinander mit der gleichen Hausnummer - nur A und B neben der Nummer unterscheiden sich.
Das ist sicherlich verwirrend für die Postzusteller. OK, sehe ich ein. Früher war es auch kein Problem. Da hat man den falsch eingeworfenen Brief einfach ein paar Meter weiter zum Richtigen Postkasten getragen.
Jetzt ist die Familie aus Haus B aber ausgezogen. Ab und zu kommt aber immer noch Post für XY auf Haus B - und wird bei XY auf Haus A eingeworfen weil jetzt logischerweise der Name auf Haus B ein ganz anderer ist.
Zwischen A und B besteht kein Kontakt.
Frage: MUSS der Bewohner von Haus A die ihm nicht gehörenden Briefe der Post zurückgeben? Oder so was wie "unbekannt verzogen" drauf schreiben? Oder darf Haus A auch die Briefe bei Haus B einwerfen da die ja die Nachfolger von B sind und sich um dessen verbliebene Post kümmern müssen?
2 Antworten
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Kontaktiere die Post und schildere die Situation und hänge ggf. einen Zettel an DEINEN Briefkasten, dass DU NICHT XY aus HAUS B bist, die Post für XY muss wieder mitgenommen werden, da die Person nicht mehr in Haus B lebt.
Post, die falsch zugestellt wurde, musst du zwar nicht selbst zustellen oder ähnliches, darfst sie aber nicht öffnen (Postgeheimnis) und darfst sie auch nicht wegwerfen (Sachbeschädigung).
Also entweder sammelst du ab jetzt ungeöffnete Briefe ehemaliger Nachbarn, oder spricht Post und Postbote darauf an, dass hier die Person nicht mehr wohnt.
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Es gibt keine direkte Pflicht, Fehlzustellungen der Post zurückzuführen.
Indirekt wird dir allerdings nichts anderes übrig bleiben, als die Post mit einer Notiz zurück in den nächsten Postkasten zu werfen.
Du darfst diese Briefe natürlich nicht öffnen, aber du darfst sie auch nicht wegwerfen, weil das als Sachbeschädigung gilt.
Streng genommen gibt es nichts, das es dir verbietet diese Briefe auf ewig zu verwahren und verpflichtet, dich irgendwie darum zu kümmern. Aber wer will schon einen Stapel ungeöffneter Briefe aufbewahren, die er nicht öffnen und/oder wegschmeißen darf.
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Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo keine Beweismittel, da auch keine Verurteilung.
Aber rein aus dem Gedanken der Menschlichkeit würde ich solche Fehlläufer mit Notiz zurück in den Briefkasten werfen. Der anderen Familie wird ja das Fehlen der Briefe hoffentlich mal auffallen und sie werden an allen Stellen ihre Adresse ändern.
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Auch kein "hoppla, ist mir ins Altpapier gerutscht"?