Post falsch zugestellt. Bin ich verpflichtet mich darum zu kümmern?

2 Antworten

Kontaktiere die Post und schildere die Situation und hänge ggf. einen Zettel an DEINEN Briefkasten, dass DU NICHT XY aus HAUS B bist, die Post für XY muss wieder mitgenommen werden, da die Person nicht mehr in Haus B lebt.

Post, die falsch zugestellt wurde, musst du zwar nicht selbst zustellen oder ähnliches, darfst sie aber nicht öffnen (Postgeheimnis) und darfst sie auch nicht wegwerfen (Sachbeschädigung).

Also entweder sammelst du ab jetzt ungeöffnete Briefe ehemaliger Nachbarn, oder spricht Post und Postbote darauf an, dass hier die Person nicht mehr wohnt.

Es gibt keine direkte Pflicht, Fehlzustellungen der Post zurückzuführen.

Indirekt wird dir allerdings nichts anderes übrig bleiben, als die Post mit einer Notiz zurück in den nächsten Postkasten zu werfen.

Du darfst diese Briefe natürlich nicht öffnen, aber du darfst sie auch nicht wegwerfen, weil das als Sachbeschädigung gilt.

Streng genommen gibt es nichts, das es dir verbietet diese Briefe auf ewig zu verwahren und verpflichtet, dich irgendwie darum zu kümmern. Aber wer will schon einen Stapel ungeöffneter Briefe aufbewahren, die er nicht öffnen und/oder wegschmeißen darf.


lynnmary1987 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 09:52

Auch kein "hoppla, ist mir ins Altpapier gerutscht"?

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TheQ86  04.07.2024, 09:55
@lynnmary1987

Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo keine Beweismittel, da auch keine Verurteilung.

Aber rein aus dem Gedanken der Menschlichkeit würde ich solche Fehlläufer mit Notiz zurück in den Briefkasten werfen. Der anderen Familie wird ja das Fehlen der Briefe hoffentlich mal auffallen und sie werden an allen Stellen ihre Adresse ändern.

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