Polizist werden trotz Schuppenflechte?


30.07.2021, 23:09

Ps. Ich möchte mich für September 2023 bewerben da ich noch den qualifizierten Mittelschulabschluss nachholen möchte.

Ist mindest voraussetzung für die Bewerbung

4 Antworten

Die schulischen Voraussetzungen sind immer gleich. Eine Mittlerere Reife für den mittleren Dienst, Studierfähigkeit (FHR) für den Gehobenen.

Da Schule Ländersache ist, heißen die Abschlüsse nur anders.

Auch die pdv300 gilt bundesweit. Es gibt darin relative und absolute Ausschlussgründe. In den letzten Jahren sind viele absolute relativ geworden. Das bedeutet, man lehnt nicht kategorisch ab, sondern schaut auf den Status, die Medikation, die Prognose usw.

Hier besteht also ein Entscheidungs- und Ermessensspielraum. Der kann sogar von 2 Ärzten eines medizinischen Dienstes unterschiedlich genutzt werden. Darum gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs. Dann schauen zwei weitere drauf und entscheiden ggf anders.

Was inserv schreibt, ist also nur insofern richtig, dass in den angegeben Ländern zumindest die Chance gegeben wird, dem Polizeiarzt die Schuppenflechte zu zeigen. Dass er daraufhin eine PDU ausspricht, bleibt immernoch möglich.

Gruß S.

Lass dich nicht vorab entmutigen. In Bayern ist der Polizeiberuf, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, wohl möglich.

Ich würde mich hierzu aber wirklich frühzeitig über das genaue Prozedere informieren. Das geht bestimmt auch über die Einstellungsberater.

Und, das sollte dir auch klar sein, die Krankheit muss sehr gut eingestellt sein. Deshalb ist deine haus- oder fachärztliche Begleitung sehr wichtig!

Um dir etwas mehr Mut zu machen hänge ich dir hier einmal ein PDF an!

Traumberuf Polizist


gotteskind92  30.07.2021, 23:59

In welchen Bundesländern ist denn der Polizeiberuf nicht möglich? Das ist doch Blödsinn.

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inserv  31.07.2021, 00:02
@gotteskind92

Echt jetzt? Eigentlich es Unsinn, Links mit einzubinden, wenn diese niemand liest...

Aber, da es anscheinend schwierig ist:

"In folgenden Bundesländern ist die Psoriasis ein absoluter Ausschlussgrund:

Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen"

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gotteskind92  31.07.2021, 00:10
@inserv

Alle 16 Länderpolizeien, die Bundespolizei und das BKA stellen exakt die gleichen gesundheitlichen Anforderungen an die Bewerber gemäß der Polizeidienstvorschrift 300.

Leidet man an diagnostizierter Schuppenflechte, also gibt es an oder der Polizeiarzt vermutet es und fordert eine Abklärung durch einen Hautarzt, wird man bei keiner Polizei für diensttauglich befunden.

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DNS18 
Beitragsersteller
 31.07.2021, 02:26
@gotteskind92

@gotteskind92 ich habe mich auf der Internetseite " mit-sicherheit-anders.de" Informiert. In jedem Bundesland sind die Anforderungen anders.

Ob es jetzt der schulabschluss ist, oder die gesundheitliche Voraussetzung.

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gotteskind92  31.07.2021, 02:57
@DNS18

Mal abgesehen davon, dass die schulischen Voraussetzungen sich für die jeweiligen Laufbahnen auch nicht unterscheiden (es erfolgt nur in einigen Bundesländern keine Einstellung in den mittleren Dienst, was mind. FHR für das Studium im gehobenen voraussetzt), ist die PDV 300 eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift, auf deren Grundlage die Polizeiärzte die Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit beurteilen. Da nicht alles bis ins letzte Detail dort festgelegt ist, liegen bestimmte Auslegungen im Ermessen des beurteilenden Polizeiarztes. Dennoch muss dieser in der Lage sein, seine Entscheidung zu begründen. Ansonsten wäre dies gerichtlich anfechtbar. Gerade eine diagnostizierte Schuppenflechte ist dort aber als Ausschlusskriterium aufgeführt. Somit kann der Arzt sich auch auf die PDV 300 berufen. Diese und andere Polizeidienstvorschrift sind im Internet nicht einsehbar und gelten als Verschlussache. Auszüge aus der Vorschrift stellen einige Bundesländer auf ihre Internetseite um Bewerber zu informieren.

Beispielsweise eine Mindestkörpergröße ist in der PDV 300 nicht festgelegt. Deshalb können die jeweiligen Dienstherrn diesbezüglich eigene Festlegungen treffen.

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Grundsätzlich sind Schuppenflechten, besonders Neurodermitis, ein Ausschlussgrund. Es wird aber vom Arzt immer im Einzelfall entschieden, abhängig von der Ausprägung, Medikation und Prognose.

Du kannst Dich bewerben und könntest genommen werden. Vergiss nicht Dich einzucremen.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....