Polizist und Geschädigter sind befreundet?
Wenn ein Geschädigter und der Polizist sehr gut befreundet sind, darf dieser Polizist ermitteln?
5 Antworten
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Ja. Er darf - und sollte - aber seinerseits bei seinem Vorgesetzten beantragen, davon abgezogen zu werden. Meist erfolgt das ganz automatisch, wenn dieser informiert wird. So kann man ausschließen, dass es während des Verfahrens Probleme wegen Befangenheit gibt.
Gruß S.
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Sollte wegen Befangenheit abgelehnt und auf Antrag geändert werden
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Rechtlich gesehen ja, darf der.
Ein Richter kann befangen sein, ein Ermittlungsbeamter rechtlich nicht. Man kann auch keinen Antrag dagegen stellen oder sowas.
Es wird von ihm erwartet, dass der seinen Job trotzdem macht.
Aber - um jeglichem Verdacht von vorne herein zu begegnen, sollte der das selbst abgeben oder dessen Vorgesetzter dies regeln.
Aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
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Wenn es ein "guter" ist, lässt er sich von den Ermittlungen ablösen.
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Man kan einen befangenheits Antrag einreichen
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Das geht nur bei einem Richter.