Polizeidiensttauglich (duales Studium in Bayern)?
Hallo liebe Community,
mein Traum ist es, Kommissarin bei der Bayerischen Polizei zu werden. Mich interessiert auch das Studium außerdem total, aber ich glaube, nicht als diensttauglich eingestuft zu werden.
Ich habe nämlich eine leichte Form der Narkolepsie (ohne Kataplexie), die sich unter meiner Medikation nicht bemerkbar macht. Ist es ein K. O. - Kriterium, dauerhaft Medikamente einnehmen zu müssen? Ich habe mir einen Befundbericht von meiner Neurologin und vom Schlaflabor (inkl Konzentrationstest und multiplem Wachbleibetest, alles unter Medikation) geholt, mehr kann ich da also nicht tun.
Zudem bin ich seit knapp einem Jahr in Therapie, obwohl ich diese nicht nötig habe. Ich finde es toll, jemanden zum reden zu haben. Ursprünglich wurde mir dies von meiner Neurologin empfohlen zur Stressbewältigung, damit mein Medikament auch immer zuverlässig wirkt. Bis zum Einstellungstermin bin ich aber sicherlich nicht mehr in Therapie. Mir geht es psychisch ausgezeichnet und mir ging es auch in der Vergangenheit nie wirklich schlecht bis auf so normale „Teenager-Probleme“ mit den Eltern etc.
Jetzt meine eigentliche Frage: muss ich das mit der Therapie angeben? Ist das ein Ausschlusskriterium? Und (das ist natürlich nicht optimal) wenn ich das verschweige, können die das in meiner Krankenakte sehen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)
Viele Grüße
2 Antworten
Du musst es angeben, dein Hausarzt muss es angeben, du musst Befunde vom Facharzt liefern = du bist pdu.
Gruß S.
Du bist leider PDU. Was verheimliche ist grundsätzlich nicht gut, zumal du alle deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden musst.
Vielen Dank! Pdu wegen der Therapie oder der narkolepsie?