Polizei zieht Roller ein?

8 Antworten

Hallo AufjedenHD,

mit der vorhandenen Prüfbescheinigung darfst Du nur Mofas fahren, die max. 25 km/h schnell laufen.

Fährt Deine Mofa schneller als 25 km/h benötigst Du nicht nur eine Prüfbescheinigung, sondern eine Fahrerlaubnis für Mopeds. Da Du nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bist, hast Du eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begangen:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Allerdings muss man bezüglich der genannten Freiheitsstrafe und der Geldstrafe eine Einschränkung machen.

Als Jugendlicher kannst Du gem. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes nicht zu einer Freiheitstrafe und auch zu keiner Geldstrafe verurteilt werden, denn für Jugendliche sieht das Gesetz nur eine erzieherische Maßnahme die meist in Form von Sozialstunden verhängt wird vor.

Allerdings sollte man den zweiten Absatz nicht vergessen. Ist die Mofa nicht auf Dich, sondern auf eine andere Person zugelassen, droht ihr eine Verurteil ebenfalls nach dem § 21 StVG.

Zu der Verurteilung der eben angeführten Strafe ist aber auch noch möglich, dass Du eine Speere von mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahren erhältst in der Dir keine Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf. Das ganze steht wiederum in den beiden folgenden Gesetzen:


§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis **

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.


§ 69a StGB - Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


Allerdings ist die Entziehung bzw. in Deinem Fall nur die Speere für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nur eine Kannbestimmung. Das bedeutet, es ist zwar grundsätzlich möglich, dass Dir eine Sperre auferlegt wird, aber in der Regel gibt es keine Speere beim ersten mal Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Also was jetzt erst einmal auf Dich zukommt ist ein Strafverfahren nach § 21 StVG, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Du und da Du noch Jugendlicher bist, erhalten auch Deine Eltern eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren.

In der Vernehmung kannst Du Dich dann:

  • zu dem Tatvorwurf äußern,
  • die Tat einräumen (leugnen dürfte wohl zwecklos sein, wenn Dich die Polizei auf frischer Tat erwischt hat)
  • Rechtfertigungsgründe angeben
  • klar machen, dass Du einsiehst, dass Du was falsches gemacht hast und das es nicht wieder vorkommt

Diese Aussage kommt dann in die Vermittlungsakte, die dann der Staatsanwaltschaft zugestellt wird.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob

  • sie das Verfahren einstellt (beim ersten mal durchaus denkbar) oder

  • sie eine Hauptverhandlung ansetzt und Du Dich vor dem Richter verantworten musst. Die Verhandlung läuft so wie in den Gerichtssendungen ab, nur dass bei Jugendlichen keine Zuschauer zugelassen sind.

Im Rahmen der Hauptverhandlung befragt Dich der Richter noch einmal zu der Tat.

Am Ende der Verhandlung verkündet der Richter dann das Strafmaß.

Wie bereits oben angeführt, erwartet Dich keine Freiheitstrafe und auch keine Geldstrafe, sondern im schlimmsten Falle eine erzieherische Maßnahme. Zwar beim ersten mal unwahrscheinlich, aber möglich währe auch wie gesagt eine Sperre, so dass Du für eine gewisse Zeit keine Fahrerlaubnis erwerben darfst.

Es ist aber auch durchaus möglich, dass der Richter es beim ersten mal bei einer mündlichen Verwarnung belässt oder das Verfahren ganz einstellt.

Für Dich bleibt jetzt erst einmal nur abwarten ab. Eine Prognose zu erstellen, wie Staatsanwaltschaft bzw. Richter sich entscheiden vermag ich nicht abzugeben.

Schöne Grüße
TG


clemensw  22.11.2014, 12:44

Sehr gute Antwort. DH!

P.S: Als Erfahrungswert bei Verstoß gg. StVG §21 und Ersttäter: Irgendwo zwischen richterlicher Ermahnung und 80 Sozialstunden.

nun sie werden wissen wollen warum er so schnell fährt und wer daran rumgemacht hat. Dann muss alles wieder in Orginalzustand gebracht werden, Eventuell bekommste Verwarnung aber das war es auch schon da sie dich zum ersten mal erwischt haben

Wenn die Polizei einen Roller beschlagnahmt dann geht sie davon aus das er sehr viel schneller fährt als erlaubt. Man wird Dir also möglicherweise eine Straftat vorwerfen.

Da Du erst 15 bist kannst Du ja maximal eine Prüfbescheinigung für ein Mofa besitzen, das heißt: Mofa mit max. 25km/h. [außer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, da wäre auch schon Klasse AM erlaubt]

Du hast also ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten. Das dürfte in Deinem Fall aber eingestellt werden, oder man verurteilt Dich zu ein paar Sozialstunden. Dazu kommt ein Bußgeld und die Kosten die durch die Prüfung des Rollers anfallen, das können durchaus 200-300€ sein.

Hallo, das ist schon etwas ernster. Also fahren ohne Fahrerlaubnis (Wahrscheinlich nur Prüfbescheinigung mit 15), Fahren ohne Betriebserlaubnis, weil zu schnell, Fahren ohne Versischerungsschutz, zudem Mängel können zu Behinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Das gibt höchstwahrscheinlich ein juristisches Verfahren. Der Staatsanwalt wird ein Strafmaß einfordern (das kann beinhalten: Ein paar Punkte, Führerschein Klasse B erst verspätet, Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Mopeds bis Schäden beseitigt sind, Verlängerung der Probezeit, evtl. eine Nachprüfung ...) Aber es gibt auch gnädige Staatsanwälte (weiß ich aus dem Bekanntenkreis ;) Wird schon gehen. In Zukunft einfach nichtmehr erwischen lassen und war ja das erste Mal.


Crack  21.11.2014, 21:54
Fahren ohne Versischerungsschutz, zudem Mängel können zu Behinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Das gibt höchstwahrscheinlich ein juristisches Verfahren. Der Staatsanwalt wird ein Strafmaß einfordern (das kann beinhalten: Ein paar Punkte, Führerschein Klasse B erst verspätet, Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Mopeds bis Schäden beseitigt sind, Verlängerung der Probezeit, evtl. eine Nachprüfung ...)

Hier wirfst Du aber gerade alles in einen Topf was Dir so eingefallen ist...

  • Versicherungsschutz besteht auch dann
  • eine Behinderung oder Gefährdung lag offensichtlich nicht vor
  • der Staatsanwalt legt keine Punkte fest
  • eine Sperrfrist wird es nicht geben
  • welche Fahrerlaubnis sollte man denn hier entziehen können wenn keine vorhanden ist?
  • da keine Fahrerlaubnis vorhanden ist kann es auch keine Probezeitmaßnahmen geben
Parhalia  21.11.2014, 22:07
@Crack

Es steht laut Anfrage bislang ja noch nichtmal fest, ob sie ihn nur wegen grenzwertiger Technikveränderung oder gleich nach / gleichzeitig wegen FEV rankriegen ( können /:werden ) ...Das gibt die Anfrage nicht her...😉

TheGrow  21.11.2014, 22:17
@Parhalia

Der Fragesteller hat geschrieben:

... und dieser wurde eingezogen weil er zu schnell läuft...>

Es ist völlig unerheblich, warum der Roller schneller läuft. Mit der Prüfbescheinigung darfst Du nur Mofas fahren die max. 25 km/h laufen.

Läuft die Mofa schneller, ist es im juristischen Sinne keine Mofa mehr, sondern ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug und da trift das zu, was chrack geschrieben hat

In mehreren Tagen ,kannst Du in mit Mängelkarte zurück-bekommen. Dann muss er erneut Vorgeführt werden, beim TÜV und dann kannst Du in in die Garage stellen, weil dir das Fahren untersagt wird, für eine gewisse Zeit