Polizei schießen nach mord auf unbewaffneten?
Angenommen jemand tötet eine Person mit einem Messer, er lässt das Messer fallen und rennt weg. Die Polizei sieht alles, darf sie noch schießen, nachdem er die Person bereits getötet, das messer weggeworfen hat und am weglaufen ist?
3 Antworten
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Grundsätzlich wäre in diesem Szenario der Schusswaffengebrauch rechtmäßig, da es dazu dient, jemanden an der Flucht zu hindern, der dringend Tatverdächtig ist, ein Verbrechen begangen zu haben. Geregelt wird das in den jeweils geltenden Polizeigesetzen.
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Ja, wäre grundsätzlich gerechtfertigt, wobei gewisse Faktoren eine Rolle spielen.
[Quelle]
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,....
2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
3.
zur Vereitlung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
a)zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat mit Ausnahme des Strafarrestes,
b)zum Vollzug der Unterbringung
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Jawohl, es handelt sich um einen Verbrechenstäter auf der Flucht, Wiederholungsfall nicht ausgeschlossen, er stellt somit eine Gefahr für Leib und Leben anderer Personen dar.
…das aber selbstverständlich ausnahmslos nur, wenn der Schusswaffengebrauch die einzige Möglichkeit ist, den Täter noch aufzuhalten. Einfach draufballern, weil man zu faul ist, hinterherzulaufen, geht natürlich nicht. In der Praxis wird das kaum möglich sein. Alle anderen Maßnahmen müssten ausgeschöpft sein.