Polizei nimmt Geld ab ohne Begründung?

9 Antworten

Ja, die Polizei darf verdächtige Geldmengen abschöpfen. Es ist lebensfremd, dass jemand mit soviel Bargeld ohne kaufabsicht unterwegs ist. Zu deinem Glück muss die Maßnahme von einem Richter abgesegnet werden. Deine Kontoauszüge sind dem entsprechend hoffentlich aussagekräftig.

Ja. Bis die Herkunft des Geldes geklärt ist dürfen die es einbehalten bei Verdacht auf Drogengeld. Du hast dich auch verdächtig verhalten durch deine Flucht. Wenn Du nachweisen kannst woher es ist, dann bekommst Du es wieder.

heute bin ich vor der Polizei weggelaufen

Warum rennt man auch vor der Polizei weg?

Weil man was zu verbergen hat - klarer Fall. Wer wegrennt, ist verdächtig.

mit 1400€

Jap, die sind damit erstmal weg - denn die könnten der Grund sein, warum Du weggerannt bist.

und die Polizei hatte sofort den Verdacht das es Drogengeld ist,

Ein Jungster mit 1400 Öcken in der Tasche, der wegrennt, wenn er die Polizei sieht, auf den Gedanken kann man kommen.

ohne Anhaltspunkte oder Grundlage

Ja doch, dass Du weggerannt bist, ist Anhaltspunt und Grundlage genug. Wer flüchtet, hat was zu verbergen. Renn halt nicht weg.....

mir wurde gesagt ich sollte morgen kommen

Ja klar bis dahin fragt man die Staatsanwaltschaft, wie man weiter verfahren soll.

für das Sicherstellungsprotokoll

Das ist ungewöhnlich..... Ich hätte darauf bestanden, dieses gleich zu bekommen.

und Kontoauszüge um es nachzuweisen

Also, ist doch alles klar. Du gehst da morgen hin und weist anhand von Auzügen nach, wie das Geld in Deine Tasche gekommen ist und bekommst es wieder. Problem gelöst.

Dürfen sie das

Ja

und wie soll ich vorgehen?

Du gehst da hin und weist nach, woher die Kohle kommt.

keiege ich mein Geld zurück?

Wenn Du das nachweisen kannst, ja klar.

Wenn nicht, dann allerdings nicht und ich persönlich, ich will Dir nicht zu nahe treten, glaube, da liegt Dein eigentliches Problem. Du kannst es nicht nachweisen. Kannst Du es nicht belegen, bekommst Du es erstmal nicht zurück. Später vieleicht, je nachdem, was die Staatsanwaltschaft verfügt.

Es kommt wie immer auf die Gesamtumstände an. Wurde Dir eine Straftat vorgeworfen?

Wenn irgendeine Straftat im Raum steht, egal welche, kann das Geld im Rahmen von Geldwäscheverdacht/Gewinnabschöpfung beschlagnahmt werden, Paragr. 73ff. StGB. Oder aber zur Gefahrenabwehr, geht auch, hat aber eine andere Rechtsgrundlage und ist Verwaltungsrecht.

Schau mal auf das Sicherstellungsprotokoll nach welcher Vorschrift es sichergestellt wurde.

Sie werden es auf alle Fälle nicht herausgeben nur weil Du hingeht und nach Ihren Dienstnumemrn fragst. Das beeindruckt keinen Polizisten, auch wenn das immer alle glauben.

Ohne konkrete Grundlage der Beschlagnahme lässt sich wenig dazu sagen, aber:

Die Flucht und in diesem Kontext dann vor allem die vermutliche Stückelung des Betrages (vor allem kleine Scheine) dürften den Eindruck erweckt haben, dass Du ein Dealer bist. Final über den Einzug des Geldes entscheiden kann am Ende aber nur ein Gericht.