Polizei bemängelt Serienausstattung?
Ich habe von einem Polizisten in Österreich nun eine Anzeige bekommen, da meine Blinker anscheinend nicht durchgehend Leuchten dürfen, wenn sie nicht aktiv sind. Die Sache ist nur die, dass ich nichts verändert habe und die ab Werk so sind. Es geht um eine Honda crf 250l aus dem Jahr 2017. Einen Abnahmebericht für das Modell, in dem die Blinker vermerkt sind, gibt es nicht zufällig bzw reicht nicht aus um meine Unschuld zu beweisen?
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Hast du nie bemerkt, dass da was nicht stimmt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Alles ist in Ordnung an meinem Motorrad. Ich habe genau so TÜV bekommen und die Blinker sollen auch so sein.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Bei Motorrader ist das was anderes, das sind "Positionsleuchten" und legal wenn serienmässig!
EU -Recht geht über deutsches Recht - Hier gut erklärt:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/begrenzungsleuchten-bei-motorraedern-alle-lampen-an/
...Das erste Motorrad, das mit Dauerlicht-Vorderblinkern in Deutschland auf den Markt kam, war die CBR 600 RR des Modelljahrs 2013...
Rechtliche Grundlage ist die weltweit für Fahrzeughersteller gültige UNECE-Vorschrift 53.01
Änderungen in der europäischen Gesetzgebung (UNECE 53.01)
Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden.
Gelbes Positionsleuchtensystem
Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6
Alte Fassung:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei
Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.
Also bei der Polizei vorfahren und das hier vorlegen;
Du bist völlig im Recht, leider kennen noch nicht alle Beamten diese nun schon fast 10 Jahre alte Vorschrift!
Hier expliziet auch für dein Fahrzeug erklärt!
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Da ist wohl eher was kaputt. Ein durchgehend leuchtender Blinker ist sicher nicht Standard bei dem Motorrad, sonst hätte es niemals zugelassen werden können.
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Ja ich hab dem Polizisten auch gesagt, dass es bei der africa twin und GS so ist, aber er meinte das habe er nie gesehen und sei nicht so. Also in der Gegend war jedes zweite Motorrad eine GS, das hab ich echt nicht glauben können.
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Schon seit rund 10 Jahren erlaubt weil die nur "glimmen" und "Positilnslichter" sind..
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Das muß eine Fehlfunktion sein, denn ein permanent leuchtender Blinker ergibt keinen Sinn. Fahr mal in die Werkstatt und frage dort nach, ob das so in der Betriebserlaubnis vorgesehen ist.
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Während die MD38 über ein herkömmliches Standlicht verfügt, nämlich eine kleine Glühlampe im Hauptscheinwerfer, hat die MD44 Positionslichter. Eine Europäische Vorschrift ermöglicht seit 2011, statt eines Standlichts zwei weiße oder eben auch orange Positionsleuchten zu benutzen. Honda hat das neben anderen Modellen ab 2017 auch an der CRF umgesetzt...
Mittlerweile gibt es einige Modelle (Africa Twin, 1250 GS) bei denen das Serie ist.