Polizei behindert.. Strafe?
Hallo,
ich war soeben auf dem Heimweg als plötzlich die Polizeisirene ertönte und ich einen Polizeiwagen hinter mir sah. Ich war total überfordert weil ich nicht wusste, wie ich ihnen am besten den Weg freimachen sollte. Auf der entgegengesetzten Seite haben alle Autos angehalten, was ich wohl auch hätte tun sollen :( . Bin aber weiter gefahren um schnell den Weg freizumachen. Bin auch weiter rechts gefahren sodass sie mich überholen konnten, was sie aber erst konnten als die Straße etwas breiter wurde. Ist das jetzt Behinderung eines Einsatzfahrzeugs und kommt bald ein Brief? Ich wurde nicht angehalten. Ich weiß ist etwas viel Text. Bin nur grad total durch den Wind und mach mir Sorgen, da ich noch in der Probezeit bin :(
Danke schonmal im Voraus und bitte keine beleidigenden Antworten
7 Antworten
Hi,
Ist das jetzt Behinderung eines Einsatzfahrzeugs
Unter Umständen - wenn nicht unverzüglich Platz geschaffen wurde, obwohl dies möglich war, würde es den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllen.
kommt bald ein Brief?
Mal tief durchatmen...
Wenn jeder Autofahrer bei einem solchen Versäumnis eine OWi-Anzeige bekommen würde, wären die Straßen in einigen Monaten leerer.
Auf einer Einsatzfahrt hat man i.d.R. andere Dinge zu tun, als sich die Kennzeichen von überforderten bis panischen Verkehrsteilnehmern zu notieren.
Auf der entgegengesetzten Seite haben alle Autos angehalten, was ich wohl auch hätte tun sollen :(
So ist es.
LG
Da wird hoffentlich nichts nachkommen. Die Beamten waren im Einsatz und hatten anderes zu tun.
Aber hast Du denn nicht in der Fahrschule gelernt, was "Straße frei" bedeutet?
Nein. Alles gut.
Du hättest anhalten sollen und den Weg frei machen, aber wenn die Straße Deines Erachtens zu eng war und Du deßhalb weitergefahren bist bis es eben breit genug war zum überholen hast Du völlig richtig gehandelt. Wäre ja doof anzuhalten und sie dadurch erst recht zu behindern. Ansonsten war das eine Fehleinschätzung und da Du ja jetzt nicht wissentlich aufgehalten hast, wird da auch nicht mehr passieren. Und wenn dann eben Einspruch mit o.g. Begründung und eine Fehleinschätzung Deinerseits wird dann sicher auch nicht geahndet.
Ich denke nicht, dass ein Schreiben kommt.