Plagiat vom Zoll beschlagnahmt. Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Einfuhr von Waren für den privaten Zweck ist erlaubt. Zwar wird das Plagiat beschlagnahmt (bei einer Versendung auf dem Postweg), eine Markenrechtsverletzung liegt nicht vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Flowern 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 18:10

Vielen Dank, für Deine Antwort. Ich werde in den nächsten Tage eine Abmahnung erhalten (da bin ich mir sicher). Ich kann also ein Schreiben aufsetzen in dem ich dem Anwalt mitteile, dass ich nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt habe und das ich nicht wusste das es ein Plagiat ist.

**Selbstverständlich habe ich der Vernichtung sofort zugestimmt**

Hast Du evtl auch schonmal so eine Situation gehabt..?

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Eine Abmahnung ist möglich. Abwarten.

Du hast dann zwei Alternativen:

  1. Zahlen (ggf etwas handeln)
  2. Via Anwalt Einspruch erheben.

Wenn der Betrag unter EUR 500 ist macht es mehr Sinn zu Zahlen, der RA arbeitet ja auch nicht kostenlos und idR wir dein RA versuchen dir mehr teure Leistung aufzuschwatzen.


iq1000  23.12.2020, 06:59

Google mal nach dem Namen der Kanzlei und dem Markennamen. Du wirst andere Betroffene finden.

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Keine gewerblichen Absichten, keine Abmshnung..

Woher willst du wissen, dass du eine bekommst?