Plagiat beim Zoll. Muss man mit Mahnungen rechnen, obwohl man keine Markenrechtsverletzung begannen hat?

3 Antworten

Das ist nun die 3. Frage die du stellst.

Es tut mir ja leid dass da nicht die Antworten kommen die du gerne hättest. Stelle die Frage am besten noch einige Male. Bis jemand schreibt Alles gut, kein Problem.

Und diese Antwort zeigst du dann beim Zoll, und dem Rechtsanwalt vor. Die werden dann bestimmt alles einstellen und die den Gürtel geben, mit Entschuldigung und Blumenstrauss

siehe deine anderen beiden Fragen

Das einführen ( oder der Versuch) ist doch schon die Markenrechtsverletzung! Also was redest du dir da schön?

Sollten sich noch die Patentanwâlte (CHB) des Markenrechtsinhabers melden, dann lernst du das recht schnell!