Abmahnung von Adidas-Anwalt wegen Plagiaten?
Habe gestern Post von der bekannten Kanzlei Spitz Legal im Auftrag von Adidas wegen einer Markenrechtsverletzung bekommen. Geht um ein LA Galaxy Trikot, das beim Zoll beschlagnahmt wurde, zu zahlende Summe beträgt sich auf 1892,45€ + Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß.
Wie kann das bitte sein, habe mich extra vor der Bestellung (ist für meinen Bruder) informiert und mit einem Anwalt gesprochen, dass solche Abmahnungen bei der Bestellung nicht funktionieren und nicht rechtens sind. Wieso plötzlich doch sowas? Habe nicht in geschäftlichem Verkehr gehandelt.
5 Antworten
Variante 1.)
Nimm dir einen Anwalt. Dir entstehen dadurch zwar auch ziemliche Kosten. Aber das Risiko war dir ja bekannt.
Variante 2.)
Spreche mit Kanzlei Spitz und erkläre die Situation. Oft wird ein Vergleich akzeptiert und man kommt mit ein paar EUR 100 davon.
PS: Plagiate verschenken ist schon unterste Schublade.
Wenn du schon zuvor mit dem Anwalt gesprochen hast, kann der dir jetzt auch weiterhelfen
Nur weil ein Brief kommt, heißt es ja nicht, dass der Anspruch besteht. Frag doch den Anwalt nochmal und wenn der dir das zusichert, ignoriere den Brief einfach.
"Habe nicht in geschäftlichem Verkehr gehandelt."
Das ist der springende Punkt, wenn du nur eines erworben hast und es auch nur für dich selber, dann wird man dir gewerbsmäßigen Handel nicht vorwerfen können.
Also nochmals ab zum RA, denn der Zoll hat den Markeninhaber informiert, der schickt seine Anwälte raus und das Ergebnis siehst du.
Dazu ein älterer Link:https://www.frag-einen-anwalt.de/Kurze-Frage-Pauschale-Abmahnung-wegen-einmaligem,-privaten-Kauf-eines-Plagiats--f218868.html
und auch https://www.mydealz.de/diskussion/chinaplagiate-konsequenzen-als-privatperson-664453
Nur dein RA kann dir sagen, welche Reaktion angemessen ist, damit keine Fehler gemacht werden.
Wo genau sagt der Zoll etwas aus, was falsch ist? Der kann doch nur sagen "Plagiat!" und informiert nach Öffnung des Paketes den Markeninhaber, mehr kann der Zoll doch zunächst gar nicht beurteilen.
Die Ware wird vernichtet, so habe ich das bislang verstanden. Ob du gewerblich gehandelt hast, wird im Ernstfall ein Richter entscheiden.
Und wie ist es ausgegangen? Hast du das Geld bezahlt?
Was soll das jetzt heißen, also können die mir gar nichts? Weil in dieser Abmahnung steht auch überall geschäftlicher Verkehr, und eine andere Anwältin hat mir auch mal gesagt, dass das was auf der Seite vom Zoll steht falsch ist und beim Zeitpunkt des Imports ein geschäftliches Interesse bestehen muss, und das liegt wohl kaum vor, wenn ich das an meinen Bruder geben will...