PKW in die Schweiz einführen und dann in Deutschland verkaufen?

2 Antworten

Salue

Wir das Fahrzeug als Übersiedlungsgut eingeführt, musst Du keinen Zoll und keine MWST bezahlen. Das Auto muss eine Einzelabnahme bestehen und tadellos in Ordnung sein. Die MFK in der Schweiz ist eher strenger als der Deutsche TüV oder die Dekra.

Du musst das Auto nachher mindestens ein Jahr lang selber in der Schweiz auf Deinen Namen einlösen (zulassen). Verkaufst Du es früher, fallen alle Entgegenkommen weg und der Wagen wird rückwirkend zollpflichtig.

Verkaufe ihn in Deutschland. Importierte Fahrzeuge sind in der Schweiz deutlich weniger wert. Ausnahmen sind nur Oldtimer oder zum Beispiel ein Toyota Land Cruiser oder ein Toyota Supra. Nur werden die in Deutschland auch mit Gold aufgewogen.

Tellensohn

Wenn du dein Auto als Teil deines Umzugsguts in die Schweiz mitnimmst, kannst du es zollfrei einführen. Dafür musst du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben und dauerhaft in die Schweiz ziehen. Nach der Einfuhr hast du in der Regel ein Jahr Zeit, das Auto in der Schweiz anzumelden und die schweizerische Mehrwertsteuer zu zahlen. Das Fahrzeug muss dann auf deinen Namen zugelassen werden.

Vorteile:

Kein Zoll und keine Steuern beim Import durch die Umzugsgutregelung. Du kannst das Auto behalten und in der Schweiz nutzen.

Nachteile:

Anmeldung, schweizerische Zulassung und die damit verbundenen Kosten (Versicherung, Steuern, usw.) musst du übernehmen. Und wie schon gesagt, könnte es schwerer werden, wegen den deutschen Papieren..

Was macht mehr Sinn?

Wenn du das Auto schnell verkaufen willst und die Zoll- und Mehrwertsteuerkosten sparen möchtest, ist der Verkauf in Deutschland einfacher und der Markt größer.

Wenn du das Auto in der Schweiz weiter nutzen willst oder keine Eile mit dem Verkauf hast, kannst du es als Umzugsgut einführen. Das erfordert zwar mehr Aufwand, könnte aber langfristig praktischer sein.

Woher ich das weiß:Recherche