Regelung KFZ bei Umzug von Deutschland in die Schweiz?
Ich bin im Oktober in die Schweiz gezogen. Mein Auto hat noch ein deutsches Kennzeichen. Der Fahrzeughalter ist mein Vater, der in Deutschland wohnt. Muss ich das Auto trotzdem in die Schweiz ummelden und ein Schweizer Kennzeichen beantragen?
2 Antworten
Davon ausgehend, dass du in der Schweiz bleiben willst:
- Kläre den Versicherungsschutz ab. Der wird wohl irgendwann nicht mehr gelten. Dann musst du dein Auto selbst versichern.
- Nach einer gewisssen Zeit (ich glaube, ein Jahr) musst du deinen Führerschein umschreiben lassen.
- Du musst dein Auto dann nicht nur in der Schweiz anmelden, sondern vorher noch als Umzugsgut verzollen. Das geht zwar auch nachträglich, aber nur innerhalb einer bestimmten Frist. Ich glaube, ein Jahr. Das ist ebenfalls sehr wichtig!
Erkundige dich vorsichtshalber, da ich nicht weiss, ob das rechtlich hält: Es kann sein, dass du bei einem Aufenthalt von nicht mehr als / unter einem Jahr nichts unternehmen musst.
Vor 20 Jahren war das jedenfalls so, Ob das immer noch so ist oder sich geändert hat, ist mir nicht bekannt.
Gibt früher oder später furchtbare Probleme mit dem Zoll. Also ja und verzollen musst Du es auch, sonst drohen nicht gerade zimperliche Strafen.
Die zum Beispiel helfen Dir: https://www.gaiser-spedition.de/home.html?ved=2ahUKEwji-t-t99yLAxV_SPEDHXB4ExsQgU96BAgcEA0&cHash=6d394327c73c58139eeca7c0eee8dce3
Okay, danke für deine Rückmeldung. Angenommen ich würde allerdings im Sommer wieder nach Deutschland ziehen wollen, würde es dann Sinn machen es umzumelden?