pille mit 15 ohne eltern kosten selber oder nicht?
Ich weiß, dass ich mir die Pille ohne Erlaubnis mit 15 verschrieben lassen kann. Aber eine Frage habe ich trotzdem dazu, ich habe gelesen das die kosten der Pille von der Krankenkasse übernommen werden, aber auch das sie 5 bis 10 Euro kostet und man sie selber kaufen muss ich bin jetzt etwas durcheinander. Wenn die Krankenkasse die Kosten übernehme, würde, was ich jetzt grade denke, kann sie die überhaupt übernehmen oder das meine Eltern davon wissen, ich finde bei googel keine gute Erklärung also wollte ich hier mal fragen.
(Bevor antworten kommen wie rede mit deinen Eltern darüber. Das ist mir bewusst, doch nicht in jeder Familie ist es so einfach darüber zu reden.)
2 Antworten
Ich weiß, dass ich mir die Pille ohne Erlaubnis mit 15 verschrieben lassen kann.
Jeder, absolut jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen - selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen, Betäubungen beim Zahnarzt oder eben die Antibabypille.
Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.
Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.
Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.
Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.
Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 J. vorausgesetzt.
Wenn ein Patient zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt nach eigenem Ermessen entscheiden, wer ablehnen oder zustimmen kann und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung von einem Elternteil wünschen.
Unkomplizierter wäre es vielleicht, dich einfach an deine Mutter zu wenden. Auch wenn du ein "Recht" auf Geheimnisse und das ungestörte und unkommentierte Entdecken deiner eigenen Sexualität hast, sprich doch einfach noch mal mit ihr. Sie war auch mal jung und ist bestimmt gar nicht so naiv, wie du vermutest. Sie denkt sich eh ihren Teil und bringt wahrscheinlich mehr Verständnis auf, als du ihr zutraust.
Und die Alternative zu ihrem Einverständnis, nämlich ein höheres Risiko für eine frühe Schwangerschaft wegen weniger zuverlässigen Verhütungsmethoden oder schlimmstenfalls gar keiner Verhütung, ist für deine Mutter bestimmt nicht verlockend.
Wenn du dich also reif genug für Sex fühlst, solltest du auch reif genug für ein Gespräch zum Thema Verhütung mit deiner Mutter sein.
Doch vielleicht lebe ich auch in einer aufgeklärteren Welt als du und kann solch „strenge Eltern“, die Verbote mit Vertrauen und Verständnis verwechseln, einfach nicht nachvollziehen.
Sie bekommen nichts mit, wenn du gesetzlich versichert bist und mit deiner Versichertenkarte zum Frauenarzt gehst. Dieser wird sich nicht an deine Eltern wenden, gegebenenfalls aber nur mit deren Einwilligung die Pille rezeptieren.
Bist du privat versichert, bekommen deine Eltern allerdings eine Rechnung und die Kosten der Pille wird dann auch nicht von jeder PKV übernommen.
Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag (bis 2019 lag das Alter bei 20 Jahren) erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütung.
Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr) an. Dann zahlst du für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Aber auch darüber hinaus ist die Abgabe von Kontrazeptiva auf Kassenrezept auch bei älteren Frauen unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel wenn die verordnete Pille aufgrund einer ihrer Zusatzindikationen, wie die Behandlung von Akne oder Hirsutismus, verordnet wurde. Eine weitere Ausnahme ist, wenn eine Kontrazeption medizinisch indiziert ist. Letzteres ist zum Beispiel bei einer Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen der Fall, wie Methotrexat oder Thalidomid oder wenn eine Schwangerschaft aus anderen Gründen medizinisch nicht vertretbar ist.
Alles Gute für dich!
Ich finde es gut, dass du dich mit dem Thema auseinandersetzt und dich informierst. Es ist tatsächlich so, dass die Kosten für die Pille von der Krankenkasse übernommen werden, wenn man unter 18 Jahre alt und versichert ist. Du musst in der Regel nur eine geringe Zuzahlung leisten, die zwischen 5 und 10 Euro liegt. Deine Eltern müssen davon nicht unbedingt erfahren, da die Krankenkasse die Kosten für die Pille übernimmt und nicht deine Eltern. Du solltest jedoch darauf achten, dass du deine Krankenversicherungskarte vorlegst, wenn du die Pille verschrieben bekommst.
Vielen Dank für die gut erklärte Antwort, die hat sehr geholfen