Pflichtpraktikum (Studium) und zusätzlich Minijob?

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Bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum handelt es sich um kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung.

Ein eventuelles Einkommen aus dem Praktikum hat in diesem Fall keine Auswirkung auf einen zusätzlich bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten 450-Euro-Minijob. Die Verdienste werden in diesem Fall nicht addiert. 

Für Minijobs fallen auch Steuern an, meist übernimmt der Arbeitgeber für einen 450-Euro-Minijob die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Dann entstehen auch hier für dich keine Steuerabzüge. Gelegentlich nutzen Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit, die Pauschsteuer auf den Minijobber umzulegen und vom Lohn abzuziehen oder statt dessen die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Spontan würde ich sagen, dass du einen Midijob und einen Minijob kombinieren dürftest.

Konkret würde ich vorschlagen dass du bei der Krankenkasse bzw der Minijob Zentrale anrufst.