Pflegefall - Bin ich automatisch Vormund?

3 Antworten

Der Vormund wurde 1992 zugunsten des Betreuers abgeschafft. Pflegefälle brauchen nicht automatisch einen Betreuer. Du bist auch nicht für deine Mutter verantwortlich. Es kommt auch darauf an, ob sie geistig eingeschränkt ist oder nur körperlich behindert ist.

Außerdem kommt es darauf an, ob dich um die Angelegenheiten deiner Mutter kümmern willst und ob sie dich als Vertreter möchte.

Du kannst dich mit einer Vorsorgevollmacht um deine Mutter kümmern, sie kann dich am Gericht als Betreuer berufen oder eine dritte Person wird es übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

healey 
Beitragsersteller
 03.07.2020, 21:54

Aus menschlicher Sicht bin ich schon für meine Mutter verantwortlich. Meine Mutter hat auch geistige Einschränkungen die vom Gehirn aus gehen.

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Geraldianer  04.07.2020, 08:23
@healey

Wenn sie noch dazu in der Lage ist und du dich kümmern möchtest, könnte sie dir eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Das erspart euch den Weg vor Gericht vollständig. Du kannst Behördengänge, Miete, Gesundheitsfragen für sie übernehmen.

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Betreuungsverfahren/vorsorgevollmacht/index.php

Es gibt auch die Möglichkeit, einer Betreuungsvollmacht oder, dass sie vor dem Richter angibt, dass sie dich als Betreuer möchte. Dann kannst du ihre Angelegenheiten regeln.

Wird ein fremder Betreuer bestellt, wird er natürlich aus dem Vermögen der Mutter bezahlt.

Wichtig ist zu bedenken, ob du das einzige Kind bist oder ob es Geschwister gibt, mit denen du in Konflikt kommen könntest. Pflege kostet sehr viel Geld. Da kommt die liebe Verwandtschaft oft mit Vorwürfen gegen denjenigen, der sich die Arbeit gemacht hat.

Du solltest dich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder bei einer Pflegeberatung informieren. Dazu benötigst du keinen Anwalt oder Notar.

https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home

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Ein Pflegefall muss ja nicht automatisch auch eine Vormundschaft bedeuten. Es gibt eine Menge Leute die als Pflegefall trotzdem über ihr Leben weitgehend selbst bestimmen können.

Nein, das Vormundschaftsgericht bestimmt einen Vormund und den Umfang der Vormundschaft.