Von meiner Mutter die Schwester dessen Mann von dem der Bruder der Sohn ..
Hey es ist sehr kompliziert also Von meiner Mutter die Schwester dessen Mann von dem der Bruder dessen Sohn. um es etwas einfacher zu machen von meinem Onkel dessen Bruder von dem der Sohn bin ich mit dem über das Gericht verwand? Also nicht blutsverwandt sondern über das Gericht !! Weil von meiner Mutter die Schwester (meine Tante) die hatte ja meinen Onkel nur geheiratet .. Ich weises ist kompliziert aber hoffe ich bekomme eine Antwort :D danke schonmal
5 Antworten
Also...ähm...Der Sohn des Bruders des Mannes der Schwester deiner Mutter. Ich würde sagen "Nein", aber wenn du ihn (den Sohn) besser kennst - wenn überhaupt- dann würde ich "Jein" sagen ;)
Jein ist ein tolles Wort; es ist genauso Informations-Ausgebend wie z.B. mmh, ähm, ok, ah, mhü, nö, japp, ....................... ;-@)))) ohooo
also vor Gericht wird ja immer gefragt ob man verwandt oder verschwägert sei, ich denke mal da ihr "papierverwandt" seid kannst du vor gericht auf dein Aussageverweigerungsrecht bestehen
Also nicht blutsverwandt sondern über das Gericht !!
Die Frage war eindeutig nicht was das für ein Verwandschaftsgrad war!
Ja, es klingt sehr kompliziert, ist aber ganz einfach :
Ihr seid nicht verwandt !
Ich wuensche Dir ein schoenes Wochenende.
Das bezeichnet man im Verwandschaftsverhältnis als Cousin und Cousine.
Denn Du bist die Tochter von der Schwester des Mannes die verheiratet ist mit dem Bruder des Mannes deiner Mutter.
Das hier hilft dir vielleicht weiter, es besser nachzuvollziehen.
hast du dir die Frage durchgelesen, oder einfach nur die Überschrift ^^
lies dir mal die ganze Fragestellung durch, ein Diagramm kan dir wahrscheinlich dabei helfen, das Durcheinander zu entwirren. ;-)))
Der Mann von der Schwester ihrer Mutter ist ihr Onkel. Da sie die Tante ist, de fakt ist dessen Sohn ihr Cousin, summa su marum ergibt sich in umgekehrter Reihenfolge das sie die Cousine ist.
ne höchtesn großcousine -- denn es ist ja nicht der sohn von ihrer tante und ihrem onkel -- DANN wäre es der cousin
-- es ist ja der sohn vom BRUDER ihres onkels( der auch noch angeheiratet ist = mann der verwandten tante) -- also noch ne verwandschaft entfernter !!!
Auch wenn sich hierbei der Grad der Verwandschaft in 2 oder 3 verändert, die verwandschaftliche "Bezeichnung vor dem Gesetz" ist Cousin und Cousine.
ihr seid nicht blutverwandt.
da ihr "papierverwandt" seid kannst du vor gericht auf dein Aussageverweigerungsrecht bestehen
Und mich fragst Fu ob ich die Frage oder nur die Überschrift gelesen habe?
Du hast offenbar "beides nicht richtig gelesen"
Ob sie vor Gericht die Aussage verweigern darf, war nicht ihre Frage.
Das darf sie auf jedenfall, entweder als Verwandte oder wenn sie sich damit selbst belasten würde.