PFLANZEN vermehren und verkaufen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Gartenbau und jede Landwirtschaft ist Urproduktion.
Das hat mit der SVLFG nichts zu tun.
Urproduktion bedeutet nur, daß man Gartenbau nicht als ein Gewerbe anmelden muß und deswegen auch keine Gewerbesteuer zahlen muß.

Aber eine Versicherung gegen Berufsunfälle sollte man haben ist wohl dann Pflicht, wenn man Gartenbau beruflich oder auch nebenberuflich macht.

Die SVLFG ist die Berufsgenossenschaft der Gärtner, Landwirte und Förster.
Der Beitrag wird im Gartenbau, so wie du ihn vorhast, wahrscheinlich nach der Fläche veranschlagt, die du für deine Aufzuchten benötigst. Die Beiträge werden danach berechnet, was du auf diesen Flächen machst. Obst- und Gemüsebau, Weinbau, Grünland, Ackerbau usw. haben unterschiedliche Wertungen. Zahlen kann ich dir hier leider keine nennen, aber wenn man für solche Beiträge kein Geld über hat, macht man kaufmännisch etwas verkehrt.

Die Dimension, in der du aktiv werden willst, ist Kleinunternehmertum.
D.h. du mußt Rechnungen für deine Kundschaft schreiben und mußt diese aufbewahren. Aber Mehrwertsteuer darfst du auf diesen Rechnungen nicht ausweisen.

Und ja, wenn du dann Einkommen hast, mußt du eine Einkommenssteuererklärung machen und eine Einnahmeüberschußberechnung. Aber du hast ja auch Ausgaben, die du absetzen kannst. Das kann dann am Anfang sogar noch steuerfrei ausgehen.


Vermanufac 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 08:11

Danke Dir für die klare Aussage.

Naja ich werde erstmal klein anfangen und gucken wie es läuft. Von den Quadratmeterzahl denke ich spontan an 30 bis 40qm.

0
Blumenacker  18.11.2021, 12:06

Danke für den Stern!

0