Pferdepension, Sachkundenachweis?
Hallo! Zur gewerblichen Haltung mit Pferden (Rentner, keine Reit oder Fahrschule!), muss man da in NRW einen Sachkundenachweis haben oder nicht? Es steht überall klar, das der nachgewiesen soll, aber gesetzlich finde ich das nirgends. Auf der Seite vom Veterinäramt steht nur Reit und Fahrbetriebe, auf anderen Seiten steht wiederum auch für die reine Haltung. Kann mir da jmd Licht ins dunkle bringen 🙈🙈 Vg
2 Antworten
Reitbetrieb ist alles was mit Pferdehaltung und Reiten zu tun hat, Fahrbetriebe alles was mit Fahren und Pferdehaltung zu tun hat.
Das jeweilige Veterinäramt vor Ort/ im Kreis entscheidet, was sie genau haben wollen und welchen Nachtweis man erbringen muss. So werden nicht wenige "Sachkundenachweise" von Lehrgangsanbieter, Bundesweit nicht anerkannt.
Sobald jemand sich auf dem Hof, in Zusammenhang mit dem einstallen auf Pferd setzt ist man ein Reitbetrieb. Gleiches gilt fürs Fahren.
§ 11 Tierschutzgesetz.Mal beim zuständigen Vet-Amt anfragen. Selbst wenn er vorgeschrieben ist werden oft nicht alle Anbieter anerkannt. Daher lieber vorher einmal abstimmen und dann ggf den „richtigen“ Kurs buchen.
Am Ende des Tages ist der SKN auch wirklich kein Hexenwerk. Vielmehr Grundwissen, welches man so und so besitzen sollte wenn man Pferde halten möchte.