Pferdeausweis?

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Nein, so einen Ausweis wie da gibts nicht :) Aber ja, Pferde haben einen Ausweis, den so genannten Equidenpass. der schaut so aus (Farbe kann je nach Ausstellendem Verband bzw Rasse anders sein, Hafis sind zB grün)

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Equidenpass_PERNOD_0001.jpg

Da steht alles übers Pferd drin, also Name, Geburtsdatum, Abstammung, Züchter, Besitzer, es gibt auch eine Zeichnung des Pferdes, also wo sich welche Abzeichen befinden, außerdem Brände, Chips, etc., alles was hilft, das Pferd einwandfrei zu identifizieren.

Gleichzeitig ist der Pass auch sowas wie eine Krankenakte, es werden alle Impfungen eingetragen, und alle wichtigen Medikamente. Außerdem kann der Besitzer bestimmen, ob es als Schlachtpferd oder nicht-Schlachtpferd eingetragen wird. Schlachtpferde dürfen bestimmte Medikamente nicht bekommen (sollte es doch nötig sein, kann man den Pass auch umschreiben lassen - einmal als nicht-Schlachtpferd eingetragen, bleibt das aber, daraus kann kein Schlachtpferd mehr werden!)

Sobald das Pferd seinen angestammten Bereich verlässt, muss der E-Pass mit sein, auch für Turniere braucht man den unbedingt - jedes Pferd bekommt bei der Registrierung nach der Geburt einen E-Pass.

Übrigens gilt das nicht nur für Pferde, sondern für alle Equiden, also auch für Esel und Zebras :-)


Aristella  18.02.2013, 08:13

Danke für den Stern :)

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Baroque  14.02.2013, 11:57

nichts hinzuzufügen ... außer, dass ich noch nicht hinter's Farbkonzept gekommen bin, denn ich kenne auch Hafis mit rotem Pass und Warmblüter aus demselben Zuchtverband mit grünem und der andere mit rotem. Irgendwer hat mal gesagt, es hängt vom Zeitpunkt der Erfassung ab, aber auch das kann ich nicht nachvollziehen. Irgendwie macht es auf mich den Eindruck, die haben das, was grade greifbar war. Muss ich mal nachlesen, irgendwo wird's doch niedergeschrieben sein, wenn es schon zwei Farben gibt. FN?

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Aristella  14.02.2013, 12:00
@Baroque

Ja, das Farbkonzept durchblicke ich auch nicht so ganz... Einer von unsern Hafis hat nämlich einen weißen?! Vielleicht weil der keine Abstammungspapiere hat? Keine Ahnung :D ist im Endeffekt auch egal welche Farbe das Papier hat - haben muss man es.

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Da Aristella zum Equidenpass alles gesagt hat, gehe ich nochmal auf die Schlachtpferde ein, die in vielen Antworten vielleicht zu neuen Fragen führen und weil ich auch weiß, dass viele nicht wissen, wie sie sich nun entscheiden sollen:

Jedes Pferd ist von Geburt an Schlachtpferd, d.h. sollte es irgendwann getötet werden, DANN darf das Fleisch auch zum Verzehr genutzt werden, VORAUSGESETZT, es war zum Zeitpunkt der Tötung gesund und die Tötung erfolgte in einem Schlachthof, der ja gewisse Hygienevorschriften erfüllt. Man darf also nicht das wegen Beinbruchs am Hof eingeschläferte Pferd zum Zerlegen fahren. Man darf auch ein Pferd mit Beinbruch nicht lebend transportieren, sodass es dann im Schlachthof getötet wird, das gilt als Tierquälerei - zu Recht, wie ich meine.

Damit stellen wir fest, dass die wenigsten Pferde, die in privaten Händen sind, am Ende ihres Lebens in die Wurst kommen.

Wenn ein Pferd ein Medikament braucht, das einen späteren Verzehr des Fleisches ausschließt (wir wollen ja keinen Medikamentencocktail futtern), kann man es als Nicht-Schlachtpferd deklarieren, was dem Tierarzt erlaubt ja, diesem Pferd darf ich das geben, das wird eh nicht gegessen.

Nun wollen viele Pferdebesitzer im Equidenpass nicht "Nicht-Schlachtpferd" eintragen lassen, weil sie den Bolzenschuss als "schonendste Methode" der Tötung sehen. Es geht schnell, das Pferd muss nicht lang leiden. Und viele meinen, Bolzenschuss und Nicht-Schlachtpferd schließen sich aus. Das stimmt nicht. Jedes Pferd darf, wenn es denn irgendwann so weit ist, mit Bolzenschuss getötet werden. Es gibt auch sichere medikamentöse Methoden, ein Pferd einzuschläfern, doch gibt es auch welche, die nicht so sicher sind, wo das Pferd vielleicht einen Todeskampf führt. Hier informiert man sich am besten mal, solange das eigene Tier gesund und munter ist, denn wenn man in dieser tragischen Situation mal drin steckt, sein Pferd "gehen lassen zu müssen", dann hat man dafür sicher keinen Nerv und nimmt irgendwas, was einem unter die Nase gehalten wird.

Generell sollten Pferde, deren Verzehr man sowieso ausschließt, als Nicht-Schlachtpferde im Pass eingetragen werden. Und aus Gründen der europäischen Kultur schließen wohl die meisten Pferdebesitzer das Tier, das sie treu jahrelang begleitet, vom Verzehr aus. Die Veterinärämter machen Stichproben, lassen sich von einem Pferdebestand alle Pässe zeigen. Das ist bei kleinen Haltergemeinschaften in Eigenregie genauso wie bei einem Pensionsstall. Deswegen bitten viele Pensionsstallbetreiber darum, die Pässe bei ihnen zu hinterlegen. Ist dann in einem Bestand nur ein einziges Pferd, das noch Schlachtpferdestatus hat, so MUSS der Stallbetreiber (also bei kleinen Haltergemeinschaften der, der verantwortlich zeichnet) ein Stallbuch vorlegen, wie es für die Haltung von Schlachttieren vorgeschrieben ist. Hat er dies nicht, haftet er persönlich. D.h., sind Eure Pferde noch Schlachtpferd, hat Euer Stallbesitzer ein Stallbuch zu führen, was nicht wenig Arbeit bedeutet. Da der unwissende Pferdebesitzer den Stallbesitzer als kleinlich ansieht, wenn er das sagt, "vergessen" die Stallbesitzer "leider", darauf hinzuweisen. Doch wie sagt die deutsche Rechtssprechung? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, vergessen leider auch nicht. Vielleicht drückt der Richter beim Strafmaß ein Auge zu, wenn man nicht gleich zahlt und vor Gericht geht, aber darauf zu hoffen ist schwierig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Baroque  14.02.2013, 13:06

Das, was die da im Web gemacht hat, ist übrigens verboten! Selbst wenn man das Teil als "Blödelei" erkennen kann. Wenn ein Beispiel gemacht werden soll oder für ein Spiel das Motiv verwendet oder so, muss zwingend "MUSTER" oder entsprechendes wirklich über das gesamte Bild gelegt werden, damit es wirklich der unerfahrendste Mensch merkt, der noch nie einen Personalausweis in der Hand hatte, vielleicht aus Brasilien stammt oder so.

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Ja einen solchen Pass gibt es. Das nennt sich Equidenausweis. In diesem steht u.a. der Name, die Lebensnummer und es werden alle Abzeichen in einem Schaubild eingetragen. Des Weiteren werden alle Medikamente eingetragen, die das Pferd bekommt. Auch Imfungen.

In Deutschland wird bei Pferden unterschieden in "Schlachtpferd" und "Sportpferd". Ein Schlachtpferd darf zum verzehr geschlachtet werden, ein Sportpferd nicht. Dabei geht es um Medikamente die zum behandeln eingesetzt werden.

Wer in Deutschland ein Pferd auf öffentlichen Straßen transportiert ist verpflichtet den Equidenausweis mitzuführen (kontrolliert wird das allerdings kaum).

Auch zu Turniereintragungen ist ein Equidenausweis notwendig.

Der Link funktioniert im Übrigen nicht ;-)


Knuffi2000 
Beitragsersteller
 14.02.2013, 00:06

Danke für die Info. Als was gelten denn Schlachtpferde, auch ?

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Sodali1  14.02.2013, 00:59
@Knuffi2000

Wie gesagt, es geht nur darum welche Medikamente die Tiere bekommen dürfen.

Oder was meinst du mit der Frage als was Schlachtpferde auch gelten?

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Baroque  14.02.2013, 11:58
@Sodali1

Das war vielleicht missverständlich, weil Du Nicht-Schlachtpferde als "Sportpferde" bezeichnet hast.

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ich denke mal da wird alles wichtige draufstehen wie z.B Alter, Gewicht, geschlecht, woher es kommt usw. eigentlich wie beim menschen denk ich mal :)


Knuffi2000 
Beitragsersteller
 14.02.2013, 00:01

Geh mal auf den Link bitte

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