Personensorgeberechtigt und Erziehungsberechtigt (Bedeutung)?
Hallo,
Im Jugendschutzgesetz werden oft die Worte Personensorgeberechtigt und Erziehungsberechtigt erwähnt. Soganz verstehe ich nicht, wann man was ist. Bei Google wird das kaum oder sehr schwammig erklärt.
Da ich im Kino arbeite und unteranderem den Einlass regeln muss, wäre das zum Vorteil zu wissen, mit wem 17 Jährige jetzt bis nach 0 Uhr drin bleiben darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der 18 jährige Bruder dafür befugt ist.
Ich habe bei der Betriebsleitung nachgefragt, die sagen aber, solang die Begleitung über 18 ist, ist alles gut. Ich finde die Aussage eher fragwürdig.
1 Antwort
Dann schauen wird doch einfach mal ins Jugendschutzgesetz selbst. Das weiss schliesslich am besten, was es damit meint.
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1.sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2.sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3.ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4.ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
Personensorgeberechtigt sind somit nur die Elternteile, die auch das Sorgerecht haben oder ein amtlich bestellter Vormund.
Erziehungsbeauftragt kann jede volljaehrige Person sein, die von dem Personensorgeberechtigten voruebergehend mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wird. Das kann also durchaus auch der 18-jaehrige Bruder oder ein 18-jaehriger Freund sein.
Fuer dein Problem ist diese Unterscheidung aber nicht wichtig, weil JuSchG § 11 Abs. 3 es erlaubt, Minderjaehrigen sowohl in Begleitung einer personensorgeberechtigten, wie auch in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person den Zutritt unabhaengig von der Uhrzeit zu gestatten.
Grundsaetzlich ja. Die mindestens 18-jaehrige Begleitperson muss dann aber natuerlich auch tatsaechlich von der personensorgeberechtigten Person mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet worden sein. Als Nachweis dient dann der sog. "Muttizettel", den es sicher auch in eurem Kino gibt.
Die FSK Regelung kenne ich, es geht um die Uhrzeit.
Heißt das jetzt, dass jeder 17 jährige mit einem X-beliebigen 18 jährigen nach 0 Uhr noch im Kino sein darf?
(X-beliebig -> Freunde, Geschwister o.ä.)