Pausenreglung im Praktikum (JuSchG)?
Heyy,
ich bin 17 also noch Minderjährig, mache grade die 11 Klasse in der Fos (Fachhochschulreife) und mache mein Jahrespraktikum von 960std beim Jobcenter. Ich mache immer 30 min pause weil ich nicht mehr brauche und früher gehen will. Nur macht mich das stutzig, dass im Jugendschutzgesetz steht, dass man 1std pause machen muss. Gilt das auch wenn man nur von Mittwoch bis Freitag arbeit, also nicht die ganze Woche? und wenn ja, kann es Konsequenzen geben wenn ich weiter so mache? Mir macht das nur sorgen das ich am ende meine 960 std nicht bekomme und dann auch nicht mein Abschluss.
Lg
4 Antworten
Ja, du musst eine Stunde Pause am Tag haben. Dabei ist es nicht wichtig wie viele Tage du in der Woche arbeitest sondern wie viele Stunden am Tag es sind.
Daraus folgt dann aber auch das deine tägliche Arbeitszeit entsprechend angepasst werden muss.
Wenn du dann jeden Tag eine halbe Stunde zu früh gehst summiert sich das schnell. Darum solltest du am besten mit deinem Ausbilder bzw Betreuer darüber reden.
Wieviel Tage du Arbeitest ist egal. Wichtig ist, wieviel Stunden du am Tag arbeitest, danach richten sich die Pausenzeiten.
Bedenken: 8 Std Arbeitszeit = 1 Stunde Pause, die Pause wird nicht bezahlt daher bist du 9 Std dort.
Wenn du früher gehst kann das Problematisch werden, auch wenn du lieber nur 30 min Pause machen würdest und dafür 30 min eher gehst, der Chef bekommt ein auf den Deckel das er dir nur 30 Min statt 1 Std pause gibt und noch dazu das du früher als Schichtende nach Hause gehst.
Noch dazu ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dir 1 Std Pause zu geben ob du willst oder nicht.
Deinem Chef fragen am besten aber meistens gilt 1h Pause in der Mittagszeit.
Bei mir wird das auch nicht immer eingehalten also. . .