Darf ein Praktikumsbetrieb der Praktikanten verbieten in der Pause raus zu gehen?
Hey ich habe eine frage. Ich mache momentan ein Jahrespraktikum. In diesem Betrieb war es so das ich halt durch das Jugendschutzgesetz 1 Stunde Mittagspause habe (bin 16) und man mich halt zum Aufenthaltsraum gebracht hat und gemeint hat ich solle dort meine Mittagspause verbringen. Jedoch ist es so das wenn man ganz alleine da ist und nichts zu machen hat einem langweilig wird. Eigentlich wollte ich raus um mir was zu essen zu holen weil ich seit mindestens 6 Stunden nichts mehr gegessen und getrunken habe und nichts dabei hatte. Da wollte ich fragen, darf der Betrieb mich, obwohl ich wenn ich den Betrieb verlassen um was zu essen und zu trinken zu holen über die Schule versichert bin, mich einfach so im Betrieb behalten?
3 Antworten
Kurz gesagt: Nein, der Betrieb darf dir nicht verbieten, während deiner Pause den Betrieb zu verlassen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) haben minderjährige Praktikanten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 60 Minuten. Diese Pausen müssen für den Praktikanten frei nutzbar sein. Das bedeutet, dass der Praktikant während dieser Zeit nicht zu Arbeitsleistungen herangezogen werden darf.
Da du während deiner Pause den Betrieb verlassen möchtest, um dir etwas zu essen und zu trinken zu holen, handelt es sich um eine frei nutzbare Pause. Der Betrieb darf dir in diesem Fall nicht verbieten, den Betrieb zu verlassen.
Die Tatsache, dass du über die Schule versichert bist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Versicherung gilt auch für den Zeitraum außerhalb des Betriebs.
Wenn der Betrieb dich dennoch daran hindert, den Betrieb zu verlassen, kannst du dich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Diese kann den Betrieb dazu verpflichten, dir die Pausen frei zu gewähren.
Nonsens ! Wenn er das Firmengelände ohne Genehmigung oder Bescheid zu sagen in der Pause verlässt , macht er sich strafbar ! Was wäre im Extremfall ? Nur ein Bsp. : Die Bude brennt & alle sind auf dem vorgeschriebenem Rettungsplatz . Nur Einer fehlt . Die Feuerwehr & Freiwillige suchen nach der Person, begeben sich evtl. noch in Lebensgefahr ... Plötzlich kommt der Vermisste mit fettverschmierten Lippen & Cokedose am Firmengelände an & fragt, nach wem man sucht ? Hast Du begriffen, was ich meine ?!?!
Du bist während dem Praktikum selbstverständlich Unfall Versichert.
Für die Pause würde ich meinen Vorgesetzen bzw der Person mit der ich zusammen arbeite darüber informieren dass ich mir was zu essen bzw zum essen gehe.
Zum Thema Versicherung (Quelle Berufsgenossenschaft):
"In den Lehrplänen der Schulen sind häufig schon ab der 9. Klasse Praktika vorgesehen. Schülerinnen und Schüler, die auf Grund der gesetzlichen Schulpflicht oder zur Erlangung eines schulrechtlichen Abschlusses eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen, sind beim Unfallversicherungsträger des jeweiligen Bundeslandes versichert, und zwar einschließlich der Praktika."
Während der Pause darfst Du das Firmengelände nicht ohne Genehmigung verlassen !!! Es sei denn, holst Dir dafür eine Genehmigung ! Da kann man nicht einfach mal schnell zur Dönerbude auf der gegenüberliegenden Straßenseite gehen ! Was wäre, wenn Dich dabei ein Auto überfährt ? Wer trägt dann die Kosten ? Bestimmt nicht der Arbeitgeber ! Der bezahlt max. wenn Dir auf dem direktem Weg von zu Hause zur Arbeit oder auf dem direktem Nachhauseweg nach zu Hause ohne Eigenverschulden was passiert. Also ohne Umwege (vorher mal zum Bankautomaten oder nach Feierabend in den Supermarkt ) Sind keine direkten Arbeitswege. Die wurden ja unterbrochen ;-)
Ich kenne keinen Menschen der sich in seiner Pause eine Genehmigung holen muss um raus zu dürfen. Das wäre ja wie im Kindergarten.