Patient bei 2 Frauenärzten?

6 Antworten

Du kannst selbstverständlich dir eine Zweitmeinung bei einem anderen Frauenarzt einholen.

Aber nur weil dort eine Frau arbeitet, die dich kennt und du Angst hast, dass sie was erzählt, gehst du nichtmehr hin?

Sie hat Schweigepflicht und darf nichts über Patienten mit Namensnennung weiter erzählen.

Was machst du, wenn du operiert werden musst und zufällig ider der Operatuer jemand der dich kennt?

Lässt du dich dann nicht operieren, aus Angst, der erzählt deine OP weiter?

Übrigens erfährt die Kankenkasse trotzdem, bei wie vielen Ärzten du warst, denn jeder Arzt rechnet deinen Besuch dort mit über die Krankenkasse ab.

Das nennt sich Ärztehopping und liegt nach Ansicht der Krankenkassen vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen.

Aus Sicht der Kassen stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar, außer es handelt sich im Rahmen einer Erkrankung um eine Zweitmeinung.

Sanktionen im Sinne von Strafen oder Leistungsbegrenzungen gegen das Ärztehopping gibt es allerdings nicht. 

Ein Ärztehopping könnte beim Arbeitgeber jedoch Zweifel aufkommen lassen, ob z.B. eine Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich vorliegt oder der Mitarbeiter nun nur den "richtigen" Arzt gefunden hat, der endlich die begehrte Bescheinigung ausstellt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Also erstens gibt es die Schweigepflicht. Sie darf also nichts erzählen und ja das könnte Probleme mit der Krankenkasse geben.


TINYADDICTION  30.11.2021, 08:53

aber nur, wenn du immer zwischen den Ärzten hin und her wechselst. Bei einmal sagen die schon nix

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Cajasmns 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 09:09
@TINYADDICTION

Also bei einem Mal wird das keine Folgen haben oder? Ja ich bin er zukünfik auch nicht hin und her wechseln

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Lexa1  30.11.2021, 08:54

Ob die Bekannte sich dran hält? Kann im Eifer des Gefechts schon mal was rausrutschen. Und die KK , du hast freie Arztwahl, also sollte es kein Problem geben.

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es besteht ein Recht auf freie Arztwahl.

du könntest deinen neuen sogar sagen, wo du vorher warst, dann kann er sich die Akte geben lassen.

Ärzte können schonmal auf einen Patienten verzichten, die haben immer ein Kontingent an Rezepten, die sie ausstellen dürfen und bezahlt bekommen, und wenn einer weniger was will, hat er mehr für die anderen.

Du kannst Dir bei einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einholen, dagegen spricht nichts.