Parkschaden verursacht, der Polizei gemeldet, aber immer noch keine Meldung vom Halter, was tun?
Hallo,
ich habe gestern Abend beim Einparken den Abstand leider falsch eingeschätzt und bin gegen ein Auto gefahren.
es hatte dann Schrammen hinten
ich habe auf den Halter gewartet und dann nach einer halben Stunde die Polizei informiert. Ich habe dann anschließend fast 3h auf die Polizei gewartet und wurde dann gefragt ob ich auf die Wache kommen kann.
hab natürlich Fotos gemacht zuvor vom Schaden und Kennzeichen.
Ich habe nun auf der Wache alle Informationen abgegeben und die wollen den Halter ermitteln, sodass sich dieser melden kann. Und zudem wollten die noch ein Zettel ran machen (hatte leider nichts zur Hand und selbst wenn hatte es sehr heftig geregnet und der Zettel wäre schnell Geschichte gewesen…) zur Information.
Der Halter hat sich nun immer noch nicht gemeldet und ich wollte nun fragen was ich machen kann?
soll ich trotzdem schon die Versicherung kontaktieren, obwohl ich keinerlei Informationen habe oder erstmal warten bis sich rausstellt wie hoch der Schaden ist und vielleicht einfach aus der Tasche bezahlen, wenn es nicht so „hoch“ ist?
3 Antworten
Du hast vorbildlich deine Pflicht erfüllt.
Momantan kannst du nur warten. Dein "Gegner" läßt vielleicht gerade den Schaden schätzen und kann auch noch nichts genaues sagen. Du darfst sicher sein - er meldet sich.
Dankeschön für die schnelle Antwort. Bis jetzt kam immer noch nichts, aber ich hoffe mal der Halter kriegt noch meine Informationen.
Hi,
ich wollte nun fragen was ich machen kann?
Abwarten - mehr kannst und musst Du nicht tun.
Du bist Deiner Pflicht nachgekommen, alles weitere liegt letztendlich am Halter des beschädigten Fahrzeugs. Es ist auch denkbar, dass von diesem gar keine Rückmeldung erfolgt.
Die Meldung an deine Versicherung ist natürlich möglich.
vielleicht einfach aus der Tasche bezahlen, wenn es nicht so „hoch“ ist?
Ich würde die Schadensregulierung definitiv der Versicherung überlassen - diese hat bessere Ressourcen um zu beurteilen, ob die Schadenshöhe angemessen ist und vor allem um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Wenn am Ende alles geklärt ist, besteht die Möglichkeit zum Schadenrückkauf - deine Schadenfreiheitsklasse bleibt in diesem Fall gleich.
LG
Dankeschön! Auch für den Tipp hab das direkt nachgefragt und zum Glück war die Dame so lieb und hats nochmal ausführlicher erklärt. Ich glaube sonst wäre das vollkommen untergegangen, also vielen Dank!
Du kannst es natürlich schon deiner Versicherung melden. Die Versicherungen können über das Kennzeichen den Halter kontaktieren.
Möglicherweise ist die Person im Weihnachtsstress oder Weihnachtsurlaub.
Wenn du den Schaden deiner Haftpflicht gemeldet hast, hast du alles getan was notwendig ist. Du kannst später immer noch selbst regulieren.
Dankeschön für die Antwort! Meine Versicherung weiß bescheid, aber können leider auch nur warten bis sich der Halter meldet. Sie haben aber alles an Informationen von mir und Kennzeichen und Automarke vom Geschädigten. Ich hoffe einfach mal, da findet sich noch jemand.
Tut mir nur ehrlich leid so kurz vor Weihnachten auch noch dazu.