Parken unter Straßenlampe

5 Antworten

Wenn Du eine "Laternengarage" benutzen willst, dann solltest Du darauf achten, dass das Licht auf die Rückseite des Wagens fällt und nicht nur auf das Dach oder die Motorhaube und ausserdem darf der Laternenmast nicht die auf dem Bild gezeigte Markierung tragen, denn dann wird die Laterne nachts irgendwann abgeschaltet.

Zeichen 394 StVO - (Recht, Verkehr)

wenn die Laterne nicht mit dem Zeichen versehen ist, daß sie nicht die ganze Nacht durchgehend brennen, mußt du nichts weiter beachten. Ansonsten ggf. Parklicht / Standlicht einschalten.


Unbekannter111 
Beitragsersteller
 10.12.2011, 20:10

Das Problem ist das, das mich die Polizei ohne Grund als Gefährdung angesehen hat (weil sich ein Fußgänger gefährdet fühlte) und die Polizei "wegen der Absicherung" andere aber grob fahrlässig gefährdet hat.

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DerTroll  10.12.2011, 21:02
@Unbekannter111

das kann ich so pauschal nicht einschätzen, wenn ich die Situation so nicht kenne. Aber wenn das die Polizei so sagt, wird es wohl so sein. Die denken sich das ja nicht einfach so aus.

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Unbekannter111 
Beitragsersteller
 10.12.2011, 21:32
@DerTroll

Da muss ich aber sagen das die sich das doch eher ausgedacht haben (und die darauf hinaus wollten), weil wir die darauf aufmerksam machen mussten das das Park- und Halteverbot nur an einem bestimmten Tag und Zeitpunkt (Straßenreinigung) gilt und das bei ortskundigen Polizisten.

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Ich werd nicht schlau draus:

Du hast unter einer Straßenlampe geparkt und die Polizei hat das als Gefährdung eingestuft?

Vielleicht schreibst du mal etwas genauer, was da vorgefallen ist. Ich nehme nicht an, dass die Polizei dir das Parken unter einer Straßenlampe zum Vorwurf gemacht hat ...


Unbekannter111 
Beitragsersteller
 11.12.2011, 13:02

Weshalb ich eine Gefahr gewesen sein soll haben die mir nicht mal genau gesagt. Die meinten bloß ich sei nicht wirklich erkennbar gewesen und dadurch eine Gefahr. Ich stand zu dem Zeitpunkt unter einer Straßenlampe die dort sogar beidseitig vorhanden ist und innerhalb weniger Meter noch 4 weitere und die Straße über einen Kilometer schnurgerade und gut einsehbar ist.

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Das ist eigentlich abschließend im § 1 Straßenverkehrsordnung geregelt. Du darfst niem enden, gefähreden oder behindern. Ob das an dieser Laterne der Fall ist, kannst du nur selbst feststellen. Wenn der Wagen im Dunkeln nicht zu sehen ist, musst du eben die Parkleuchte einschalten.

falls an der Lampe ein roter Streifen mit weißem Rand ist, dann gehen die Lampen nachts aus, dann musst du das Standlicht anbehalten, ansonsten nichts.