Parken in der Tiefgarage strafbar?

3 Antworten

Hi, er kann Strafantrag wegen Erschleichung von Leistungen stellen. Ob die vollendet ist, wenn die Tiefgarage nicht komplett gesperrt ist, entscheidet ein Gericht.

Er darf filmen. Zum einen haben Autos kein Persönlichkeitsrecht. Zum anderen liegt ja der Verdacht auf eine Straftat vor.

1000 € Vertragsstrafe? Kann er fordern, würde ich aber nicht zahlen.

Bei einer AUSfahrt fährt man auch nicht rein. Egal ob da ein Zettel hängt oder nicht. Er darf auch filmen. Nur den Film nicht veröffentlich wenn man DICH darauf erkannen kann.

Die STrafe kommt mir hoch vor, aber da wird wohl was in den AGBs stehen.

IHM persönlich aber musst und solltest du natürlich gar kein Geld geben. Vielleicht auch gegen die HÖHE widerspruch einlegen solltest du eine Zahlungsaufforderung erhalten

Der Securitymensch hat das Hausrecht. Der Parkhausbetreiber darf natürlich die Zufahrt zum Parkhaus untersagen, wenn eine korrekte Abrechnung nicht möglich ist. Das das Schild beiseite geräumt wurde, ist nicht eure Schuld. Dennoch hättet ihr an der Schranke den Rufknopf betätigen können, und hättet denjenigen dort dann fragen können, ob ihr das Parkhaus benutzen dürft oder nicht. Wie das ganze jetzt ausgeht, hängt davon ab, was der Parkhausbetrieber unternimmt. treng genommen habt ihr nach §858 BGB eine sogenannte "verbotene Eigenmacht" begangen. Die Filmaufnahmen, die übrigens deshalb legal sind, werden ihm dabei helfen. Fast jedes Parkhaus ist heute videoüberwacht, man wird also immer irgendwo gefilmt. Viele Parkhäuser haben heute schon Abrechnungssysteme indem die Kennzeichen per Kamera erfaßt werden.