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Antwort
Selbstverständlich ist es erlaubt vor einer Zufahrt zu parken, wenn das Parken dort nicht auf andere Weise (z. B. Halteverbot, Mindestbreite eingehalten) verboten ist. Das Parken vor einer Zufahrt kann allerdings eine Freiheitsberaubung oder Besitzstörung darstellen, wenn der Besitzer nicht mehr aus seinem oder auf sein Grundstück kommt.
Dieser Umstand erübrigt sich logischerweise, wenn es sich dabei um die eigene Zufahrt handelt.